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Verwaltungsaufgaben und -organisation

Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden: die des Bundes, der Länder und der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände. Die Bundesverwaltung ist auf wenige Zuständigkeiten begrenzt, die Länderverwaltungen sind generell zuständig. Die Länderverwaltungen vollziehen Verwaltungsaufgaben des Bundes sowie ländereigene Aufgaben. Unter Länderaufsicht sind daran entscheidend die Kommunen beteiligt.

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Technologiepolitik (IT, Biomedizintechnik)

Den Standort Deutschland zu sichern und die Marktpositionen im globalen Wettbewerb zu erhalten bzw. zurückzugewinnen sind heute erstrangige Aufgaben staatlicher Forschungs- und Technologiepolitik. Die Finanzierung dieser Politik erfolgt durch die Öffentliche Hand (rund ein Drittel der Ausgaben), durch Unternehmen der privaten Wirtschaft und durch Stiftungen. Dabei werden immer mehr Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation von öffentlichen und privaten Einrichtungen realisiert. Sowohl die Grundlagenforschung als auch die angewandte Forschung werden durch den Bund und die Länder wesentlich mit finanziert. Dabei steht das durch die Grundlagenforschung gewonnene Wissen, das den Charakter eines öffentlichen Gutes hat, im Zentrum staatlicher Forschungs- und Entwicklungspolitik. Aber auch Marktversagen bei rein privatwirtschaftlichen Projekten kann staatlichen Mitteleinsatz erforderlich machen.

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