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Wahlen in Deutschland

Bonn und Berlin sind nicht Weimar. Verglichen mit den kompetitiven Verhältniswahlen in der Weimarer Republik wurden in der DDR semi-kompetitive Wahlen mit starrer Einheitsliste und starrer Mandatzahl eingeführt, während das frühere Bundesgebiet bei der Verhältniswahl blieb, allerdings in veränderter Form: personalisierte Verhältniswahl mit Sperrklausel. Über das längerfristige Wahlverhalten in der DDR lässt sich so viel sagen, dass das Wahlsystem seinen Hauptzweck erfüllte, die jeweilige Herrschaftsgruppe der SED zu bestätigen. Ob die hohe Zustimmung von über 90 % den Interessen und dem Urteil aller folgte, ist angesichts des Wahlsystems und den öffentlich gewordenen Wahlmanipulationen der Führung fraglich. Im früheren Bundesgebiet zeigten sich bald Veränderungen des Wahlverhaltens gegenüber Weimar, die auch gegenwärtig kennzeichnend sind.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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