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Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

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Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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Lohnformen

Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.

Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
Lohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht spricht man vom Entgelt.

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Betriebliche Mitbestimmung

Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen. Sie ist eine Grundlage der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung und wird in größeren Unternehmen durch die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat oder in Betrieben durch Mitarbeitervertreter wahrgenommen. In Unternehmen wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch ihre Beteiligung im Aufsichtsrat gewährleistet. Es gibt verschiedene Regelungen der Unternehmensmitbestimmung, was mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen und Gesetzesgrundlagen zusammenhängt.

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Arbeitslosigkeit und ihre sozialen Folgen

Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1). Langzeitarbeitslose sind seit mindestens einem Jahr arbeitslos und können mit einem Sonderprogramm der Bundesregierung gefördert werden.
Der Arbeitsmarkt ist ein Teil der Gesellschaft und kann deshalb nicht isoliert von dieser betrachtet werden. Von einem gesellschaftlichen sozialen Wandel geht immer auch ein bestimmter Druck auf den Arbeitsmarkt aus.
Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit sind u. a.:

  • Rezession,
  • Strukturwandel,
  • Lohnstarrheit,
  • Rationalisierung,
  • mangelnde Mobilität,
  • mangelnde Qualifizierung.

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