Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
  4. 3.3 Wirtschaften im Unternehmen
  5. 3.3.4 Organisation von Betrieben
  6. Lohnformen

Lohnformen

Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.

Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
Lohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht spricht man vom Entgelt.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Jedes Entgelt für eine Arbeitsleistung ist Lohn. Dabei werden verschiedene Entgeltformen unterschieden wie Gehalt, Honorar, Unternehmerlohn. Lohnformen sind Zeitlohn, Stücklohn, Stundenlohn und Prämienlohn. Bei einer Entlohnung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse handelt es sich um Leistungslohn, ansonsten spricht man von Familien- oder Soziallohn.

Was ist Arbeitslohn?

Der steuerliche Arbeitslohnbegriff ist definiert in dem §8 Abs1 und §19 Abs1 EstG (Einkommenssteuergesetz). Danach gelten grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen, als Arbeitslohn. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch besteht, wie sie bezeichnet werden, in welcher Form (Geld oder Geldeswert, also Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung) sie gewährt werden und ob sie dem ursprünglichen Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen.

Zum Arbeitslohn gehören auch Trinkgelder (Zahlung durch Dritte). Für den Steuerabzug sind Sachbezüge mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (Einzelhandelspreis einschl. MwSt) zu bewerten. Für einige Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung und freie Unterkunft wurden zur gleichmäßigen Bewertung einheitliche Bewertungsrichtlinien (jährlich überarbeitet) vorgegeben.

Nicht zum Arbeitslohn gehören

  • sogenannte Aufmerksamkeiten, dies sind
  • Sachzuwendungen von geringem Wert, z.B. Blumen, CD, Buch zum Geburtstag. Sie sind steuer- und beitragsfrei, wenn der Wert 30,00 € inkl. MwSt. nicht übersteigt.
  • Gutscheine bis zu 30,00 €.
  • Getränke, Genussmittel, die der Arbeitgeber (AG) im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt.

Liegt der Wert des Sachgeschenkes über 30,00 €, so ist die Zuwendung in vollem    Umfang steuer- und beitragspflichtig.

Achtung!
Direkte Geldzuwendungen sind stets steuer- und beitragspflichtig.

  • Zuwendungen, Leistungen des AG im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, z. B. Parkplatz, Sportstätten für die Belegschaft.

Daraus ergibt sich folgende Übersicht:

Bild

Was ist Arbeitsentgelt?

Arbeitsrechtlich werden unter dem Begriff Arbeitsentgelt alle aus nicht selbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte verstanden.
Arbeitsentgelt ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff, der im §14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt ist.
Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Der Unterschied zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff besteht darin, dass dort auch die Einnahmen aus früheren Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Das geschieht auch dann, wenn sie dem Rechtsnachfolger (Erben) zufließen, z. B. Beamtenpension.
Die Verbindung beider Begriffe wurde durch die Arbeitsentgelt-Verordnung hergestellt.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Lohnformen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/lohnformen (Abgerufen: 23. May 2025, 15:58 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Arbeitslohn
  • Sachbezüge
  • Trinkgeld
  • Lohnformen
  • Arbeitsleistung
  • Zuwendungen
  • Steuerrecht
  • Aufmerksamkeiten
  • Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsrechtlicher Begriff
  • Lohn
  • Entgeltzahlungspflicht
  • Arbeitnehmer
  • Steuerlicher Arbeitslohnbegriff
  • Arbeitsverhältnis
  • Einnahmen
  • Arbeitsentgelt
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Leistungserstellung

Die Leistungserstellung ist eine betriebswirtschaftliche Grundfunktion und steht im Mittelpunkt des betrieblichen Produktionsprozesses.
Grundsätzlich kann nach der Art der Leistungserstellung eine Untergliederung in Produktions- und Dienstleistungsbetriebe vorgenommen werden.

Moderne Unternehmensführung - Management

Die Existenzsicherung des Unternehmens wird vor allem dadurch erreicht, dass die Leistungen ständig verbessert, die Kundenzufriedenheit erhöht und die Finanzen beherrscht werden sowie die Zukunft aktiv gestaltet wird.
Im Modell des Führungskreises werden die wichtigsten Funktionen des Managements in drei Stufen zusammengefasst.
Ausgehend von den Grundfunktionen des Managements ist die sachkundige Entscheidungsfindung mit gezielten Informationen und Analysen verbunden. Auf dieser Grundlage gelingt es, die Mitarbeiter für die Aufgaben zu motivieren.

Betriebliches Personalwesen

Das Personalwesen hat die Aufgabe, allen Bereichen des Unternehmens das notwendige Personal bereitzustellen.
Der Umfang des Personalwesens eines Unternehmens wird bestimmt von

  • der Größe und Organisation des Unternehmens,
  • den personalpolitischen Vorstellungen der Unternehmensleitung,
  • der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt.

Die Unternehmen müssen ihre Entscheidungen im Personalbereich gründlich planen und abstimmen. Das ist umso wichtiger, je größer ein Unternehmen ist, denn die menschliche Arbeit ist für das Unternehmen sehr teuer (Lohn- und Lohnnebenkosten).

Rentabilität

Mithilfe der Rentabilität wird der finanzielle Erfolg eines Unternehmens gemessen.
Es ist für ein Unternehmen nicht nur wichtig zu wissen, wie hoch der Gewinn ist, sondern es muss auch ermittelt werden, mit wie viel Kapital der Gewinn erwirtschaftet wurde.

Rentabilität = Gewinn (in Euro)Kapitaleinsatz (in Euro)

Die Rentabilität im Betrieb ist um so größer, je größer der Gewinn und je kleiner der Kapitaleinsatz ist.

Betriebsorganisation

Die Betriebsorganisation beinhaltet die Betriebsgliederung, die Betriebsgestaltung des inneren Betriebsgeschehens nach bestimmten Ordnungsprinzipien.

Aufgabe der Betriebsorganisation ist es, die einzelnen Grundfunktionen des Unternehmens (Beschaffung etc.) miteinander abzustimmen und somit einen reibungslosen Ablauf zu erreichen.

Die Betriebsorganisation findet in der Struktur des Betriebes (Unternehmensführung) ihren Niederschlag. Sie ist vom Gegenstand der Produktion bzw. Dienstleistung abhängig.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025