Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
  4. 3.3 Wirtschaften im Unternehmen
  5. 3.3.4 Organisation von Betrieben
  6. Lohnformen

Lohnformen

Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.

Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
Lohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht spricht man vom Entgelt.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Jedes Entgelt für eine Arbeitsleistung ist Lohn. Dabei werden verschiedene Entgeltformen unterschieden wie Gehalt, Honorar, Unternehmerlohn. Lohnformen sind Zeitlohn, Stücklohn, Stundenlohn und Prämienlohn. Bei einer Entlohnung ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse handelt es sich um Leistungslohn, ansonsten spricht man von Familien- oder Soziallohn.

Was ist Arbeitslohn?

Der steuerliche Arbeitslohnbegriff ist definiert in dem §8 Abs1 und §19 Abs1 EstG (Einkommenssteuergesetz). Danach gelten grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer oder seinem Rechtsnachfolger aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen, als Arbeitslohn. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch besteht, wie sie bezeichnet werden, in welcher Form (Geld oder Geldeswert, also Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung) sie gewährt werden und ob sie dem ursprünglichen Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen.

Zum Arbeitslohn gehören auch Trinkgelder (Zahlung durch Dritte). Für den Steuerabzug sind Sachbezüge mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort (Einzelhandelspreis einschl. MwSt) zu bewerten. Für einige Sachbezüge, z. B. freie Verpflegung und freie Unterkunft wurden zur gleichmäßigen Bewertung einheitliche Bewertungsrichtlinien (jährlich überarbeitet) vorgegeben.

Nicht zum Arbeitslohn gehören

  • sogenannte Aufmerksamkeiten, dies sind
  • Sachzuwendungen von geringem Wert, z.B. Blumen, CD, Buch zum Geburtstag. Sie sind steuer- und beitragsfrei, wenn der Wert 30,00 € inkl. MwSt. nicht übersteigt.
  • Gutscheine bis zu 30,00 €.
  • Getränke, Genussmittel, die der Arbeitgeber (AG) im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt überlässt.

Liegt der Wert des Sachgeschenkes über 30,00 €, so ist die Zuwendung in vollem    Umfang steuer- und beitragspflichtig.

Achtung!
Direkte Geldzuwendungen sind stets steuer- und beitragspflichtig.

  • Zuwendungen, Leistungen des AG im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse, z. B. Parkplatz, Sportstätten für die Belegschaft.

Daraus ergibt sich folgende Übersicht:

Bild

Was ist Arbeitsentgelt?

Arbeitsrechtlich werden unter dem Begriff Arbeitsentgelt alle aus nicht selbstständiger Arbeit erzielten Einkünfte verstanden.
Arbeitsentgelt ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff, der im §14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt ist.
Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch besteht, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Der Unterschied zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff besteht darin, dass dort auch die Einnahmen aus früheren Arbeitsverhältnissen von Bedeutung sind. Das geschieht auch dann, wenn sie dem Rechtsnachfolger (Erben) zufließen, z. B. Beamtenpension.
Die Verbindung beider Begriffe wurde durch die Arbeitsentgelt-Verordnung hergestellt.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Lohnformen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/lohnformen (Abgerufen: 14. June 2025, 05:06 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Arbeitslohn
  • Sachbezüge
  • Trinkgeld
  • Lohnformen
  • Arbeitsleistung
  • Zuwendungen
  • Steuerrecht
  • Aufmerksamkeiten
  • Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsrechtlicher Begriff
  • Lohn
  • Entgeltzahlungspflicht
  • Arbeitnehmer
  • Steuerlicher Arbeitslohnbegriff
  • Arbeitsverhältnis
  • Einnahmen
  • Arbeitsentgelt
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Absatz

Der Absatz ist die letzte Phase des betrieblichen Leistungserstellungsprozesses. Im Mittelpunkt steht die Verwertung der erstellten Leistungen.
Absatz umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Überlassung der hergestellten Güter und Dienstleistungen an andere Marktteilnehmer verbunden sind.
Zentrale Aufgabe des Absatzes ist der Verkauf, d. h. die Abgabe der Güter und Leistungen gegen Geld. Durch den Verkauf fließt das im Betriebsprozess eingesetzte Kapital und Geld wieder in den Betrieb zurück, sodass wiederum Mittel für die Fortsetzung der Produktion vorhanden sind.
Die Absatzpolitik umfasst alle unternehmerischen Entscheidungen und Aktivitäten, die dazu dienen, den Erfolg des Unternehmens am Markt zu sichern.

Beschaffung und Lagerhaltung

Um produzieren zu können, muss der Betrieb elementare Produktionsfaktoren sowie finanzielle Mittel beschaffen. Die einzelnen Bereiche der Beschaffung sind organisatorisch voneinander getrennt.
Zur Leistungserstellung ist jeder Betrieb in Beschaffungs- und Absatzmärkte eingebettet.
Die Lagerhaltung ist eng mit der Beschaffung verbunden, da beschaffte Güter selten sofort in der Produktion eingesetzt bzw. erzeugte Produkte sofort abgesetzt werden.

Gewinn

Das Streben nach Gewinn ist im marktwirtschaftlichen System das vorherrschend unternehmerische Ziel.
Der Begriff Gewinn kann jedoch nicht eindeutig definiert werden, da es unterschiedliche Gewinnbegriffe gibt wie Bilanzgewinn, kalkulatorischer Gewinn, den Gewinnbegriff des Steuerrechts u. a.
Allgemein kann der Gewinn am Ende des Geschäftsjahres aus der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag ermittelt werden.

Betriebswirtschaftliche Grundfunktionen

Die Gruppen von Aufgaben, die erfüllt werden müssen, um das Unternehmen aufrecht zu erhalten, werden als betriebswirtschaftliche Grundfunktionen bezeichnet.
Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Grundfunktionen sind:

  • Beschaffung,
  • Leistungserstellung,
  • Lagerung,
  • Absatz,
  • Finanzierung und
  • Rechnungswesen.

Leistungserstellung

Die Leistungserstellung ist eine betriebswirtschaftliche Grundfunktion und steht im Mittelpunkt des betrieblichen Produktionsprozesses.
Grundsätzlich kann nach der Art der Leistungserstellung eine Untergliederung in Produktions- und Dienstleistungsbetriebe vorgenommen werden.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025