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Finanz- und Steuerpolitik in Bund, Ländern und Gemeinden

Steuern sind als Geldleistungen definiert, die ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung durch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden) auf der Basis einer gesetzlich bestimmten Steuerpflicht erhoben werden. Obwohl kein individueller Anspruch auf Gegenleistung besteht, dienen die Steuereinnahmen der Finanzierung gesellschaftlich notwendiger öffentlicher Güter. Durch die Steuerpolitik werden auch wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Zwecke angestrebt. Dabei müssen aber immer Einnahmen – wenigstens im Nebenzweck – erzielt werden. Steuern werden nach Ertragshoheit, Art der Erhebung und Gegenstand der Besteuerung klassifiziert. Der internationale Standortwettbewerb und die Sozialpolitik verstärken den Druck auf das bestehende Steuersystem in Deutschland. Eine Steuerreform ist zwingend geboten. Die Politik muss dabei die Balance zwischen steuerlicher Entlastung und ausreichendem Steueraufkommen stets neu herstellen und so gesellschaftliche Stabilität und Entwicklung sichern.

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