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Betriebsmittel des Haushaltes

Um getroffene Entscheidungen zur Befriedigung eines Bedürfnisses zu realisieren, sind immer ganz bestimmte Aufwendungen, d.h. Betriebsmittel des privaten Haushaltes, notwendig. Die Betriebsmittel eines privaten Haushaltes sind

  • die Arbeitskraft (geistige und körperliche Arbeit),
  • das Geld (als allgemein anerkanntes Tausch- und Wertmittel) und
  • die Sachgüter (Verbrauchs- und Gebrauchsgüter).

Die berufliche Tätigkeit hat immer Vorrang, denn sie trägt in entscheidendem Maße zur Sicherung des Haushaltseinkommens bei. Dieses ist aufgrund des erhaltenen Arbeitsentgeltes (z.B. Lohn) in den überwiegenden Fällen Voraussetzung für die Erfüllung vieler Bedürfnisse.
Alle Betriebsmittel stehen untereinander in Wechselbeziehungen.

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