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Sozialstaatliche Leistungen

Das Grundgesetz bestimmt die Bundesrepublik als Sozialstaat, der sich in rechtsstaatlichen Formen realisiert. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Die Absicherung von Lebensrisiken erfolgt einerseits durch staatlich organisierte Risikovorsorge (gesetzliche Sozialversicherung und staatliche Transferleistungen) und andererseits durch private Risikovorsorge. Die Sozialpolitik umfasst heute auch Mitbestimmung, Vermögensbildung, Arbeitsförderung, Umschulung und Fortbildung der Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeits- und Produktionsprozess.

Seit der Wirtschaftskrise 1973/74 gibt es auch in Deutschland eine Debatte über die Perspektiven des Sozialstaats. Kern der Diskussion waren (und sind) der Erhalt oder der Abbau der sozialstaatlichen Leistungen, ein verstärktes individuelles Engagement des Bürgers und verstärkte marktwirtschaftliche Ausrichtung des Sozialsystems.

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Armuts- und Reichtumsberichterstattung

Der Deutsche Bundestag erteilte am 27. Januar 2000 der Bundesregierung den Auftrag, über die soziale Lage in Deutschland (insbesondere über Armut und Reichtum in der Gesellschaft) regelmäßig zu informieren. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden) fertigt die Bundesregierung seitdem auf der Basis statistischer Daten „Armuts- und Reichtumsberichte“ an, die der Öffentlichkeit ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland vermitteln und eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen von Armut und Reichtum bieten sollen. Zudem wird dargestellt, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung geplant und bereits durchgeführt hat, um Armut zu bekämpfen sowie Polarisierungen zwischen Arm und Reich zu vermindern.

  • Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001 erfasste die Situation bis 1998,
  • 2005 folgte der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, basierend auf Daten bis 2002/2003).
  • 2008 erschien der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

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