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Sozialstaatliche Leistungen

Das Grundgesetz bestimmt die Bundesrepublik als Sozialstaat, der sich in rechtsstaatlichen Formen realisiert. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Die Absicherung von Lebensrisiken erfolgt einerseits durch staatlich organisierte Risikovorsorge (gesetzliche Sozialversicherung und staatliche Transferleistungen) und andererseits durch private Risikovorsorge. Die Sozialpolitik umfasst heute auch Mitbestimmung, Vermögensbildung, Arbeitsförderung, Umschulung und Fortbildung der Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeits- und Produktionsprozess.

Seit der Wirtschaftskrise 1973/74 gibt es auch in Deutschland eine Debatte über die Perspektiven des Sozialstaats. Kern der Diskussion waren (und sind) der Erhalt oder der Abbau der sozialstaatlichen Leistungen, ein verstärktes individuelles Engagement des Bürgers und verstärkte marktwirtschaftliche Ausrichtung des Sozialsystems.

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