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Sozialleistungen

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

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Staatsquote und Lohnnebenkosten

Die Staatsquote der Bundesrepublik Deutschland macht heute etwa 50 % aus. Der größte Teil der Staatsausgaben fließt dabei in soziale Leistungen. Der wichtigste Träger der Sozialleistungen ist die Sozialversicherung mit ihren unterschiedlichen Versicherungszweigen. Sie finanziert diese Leistungen vor allem aus Beiträgen, die im Grundsatz zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber zu tragen sind. Die Beitragssätze der Sozialversicherung sind in den letzten Dekaden erheblich gewachsen und haben zu einem spürbaren Anstieg der Lohnnebenkosten für die Unternehmen geführt. Dies hat eine wirtschaftspolitische Debatte aufleben lassen, ob und gegebenenfalls inwieweit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen die Parität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Beitragsfinanzierung aufgegeben werden sollte.

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Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland

Ursprünglich war Sozialpolitik eine Antwort der Reichsregierung unter OTTO VON BISMARCK auf die soziale Not beim Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft (soziale Frage des 19. Jh.). Inzwischen wurde sie zur Grundlage des modernen Sozialstaats. Sozialpolitik umfasst die Maßnahmen des Staates, der Sozialversicherungen und der Betriebe, die allen Mitgliedern der Gesellschaft Schutz und Sicherung gegen Not- und Mangellagen gewährleisten.
Die seit 1949 stabile soziale, ökonomische und politische Entwicklung führte dazu, von einem Modell Deutschland zu sprechen. Dieses Modell verbindet die friedliche soziale und politische Integration im Innern ökonomisch erfolgreich mit hoher weltwirtschaftlicher und politischer Verflechtung.

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Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

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