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Handels-, Wettbewerbs-, Verkehrspolitik und transeuropäische Netze

Im Zuge der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes gewinnen die Gemeinsame Handelspolitik, die Wettbewerbspolitik, der Ausbau der transeuropäischen Netze und in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verkehrspolitik zunehmend an Bedeutung. Ein gemeinsames Handeln in diesen Bereichen dient der Gewährleistung der vier Freiheiten des Binnenmarktes: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Im Rahmen der Handelspolitik setzt sich die Europäische Union (EU) für eine Liberalisierung des Welthandels und die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel ein.
Die Wettbewerbspolitik hat zum Ziel, den freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Um der erhöhten Mobilität innerhalb der EU und der Infrastrukturüberlastung gerecht zu werden, engagiert sich die Union für einen Ausbau der Verkehrsnetze verbunden mit verstärktem Umweltschutz. Außerdem soll der Ausbau der transeuropäischen Netze abgelegenen Regionen den Anschluss an den Binnenmarkt erleichtern.

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