Direkt zum Inhalt

1 Suchergebnis

Alle Filter zurücksetzen
Artikel lesen

Öffentliche Unternehmungen und Betriebe

Innerhalb der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland existiert eine große Bandbreite verschiedener Eigentumsformen. Sie reicht vom klassischen Handwerksbetrieb in Familienbesitz bis zum global agierenden Konzern. Vorherrschend ist in der Bundesrepublik das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Fabriken, Grund und Boden). Aber auch der Bund, die Länder und die Gemeinden treten als Eigentümer in unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf (Bahn, Post, Telekommunikation, Sparkassen, Stadtwerke ...).

Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten, in denen Güter und/oder Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung Dritter produziert und vertrieben werden. Privat-rechtliche Betriebe haben private Kapitalgeber und sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Öffentliche Betriebe sind gemeinwirtschaftlich orientiert und sollen – möglichst kostendeckend – einen öffentlichen Bedarf befriedigen.
Seit den vergangenen Jahrzehnten ist in den westlichen Industrieländern ein Rückzug des Staates aus seiner Unternehmerrolle zu beobachten. Es vollzog sich ein Wandel vom keynesianischen Wirtschaftsmodell, das durch schuldenfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme Nachfrage schaffen sollte, hin zu einem angebotsorientierten neoliberalen Wirtschaftsmodell, also: weniger Staat – mehr Markt.

1 Suchergebnis

Fächer
  • Politik/Wirtschaft (1)
Klassen
  • 5. Klasse (1)
  • 6. Klasse (1)
  • 7. Klasse (1)
  • 8. Klasse (1)
  • 9. Klasse (1)
  • 10. Klasse (1)
  • Oberstufe/Abitur (1)
Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025