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Armuts- und Reichtumsberichterstattung

Der Deutsche Bundestag erteilte am 27. Januar 2000 der Bundesregierung den Auftrag, über die soziale Lage in Deutschland (insbesondere über Armut und Reichtum in der Gesellschaft) regelmäßig zu informieren. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden) fertigt die Bundesregierung seitdem auf der Basis statistischer Daten „Armuts- und Reichtumsberichte“ an, die der Öffentlichkeit ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland vermitteln und eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen von Armut und Reichtum bieten sollen. Zudem wird dargestellt, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung geplant und bereits durchgeführt hat, um Armut zu bekämpfen sowie Polarisierungen zwischen Arm und Reich zu vermindern.

  • Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001 erfasste die Situation bis 1998,
  • 2005 folgte der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, basierend auf Daten bis 2002/2003).
  • 2008 erschien der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
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Konzepte und Regelungen der Integration

Die Bundesrepublik Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Dadurch ist die Integration (Eingliederung) der Migranten (Zuwanderer) in die Mehrheitsgesellschaft zur dauerhaften Aufgabe von Staat und Gesellschaft geworden. Die Auffassungen darüber, was unter Integration zu verstehen ist, sind jedoch sehr unterschiedlich.

In der Bundesrepublik Deutschland werden zwei politische Konzepte der Integration kontrovers diskutiert. Das Konzept der Assimilation zielt auf die komplette Eingliederung von Migranten in die Aufnahmegesellschaft – vor allem über einen Angleichungsprozess ethnischer Minderheiten (durch Veränderung der Einstellungen, Werte, Verhaltensgewohnheiten). Das Konzept der „multikulturellen Integration“ verfolgt das Prinzip der „Einheit in Verschiedenheit“: Mehrheit und ethnische Minderheiten leben auf der Basis gemeinsamer Sprache, Regeln und Grundwerte (der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) im gegenseitigen Respekt für die jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten gleichberechtigt und in Frieden miteinander. Marginalisierung (fehlende soziale Integration) und dauerhafte Segmentation (Absonderung von ethnischen Gruppen) werden in beiden Konzepten als unerwünschte Effekte und problematische Entwicklungen abgelehnt.

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Jugendgewalt

Gewalt begegnet gleichermaßen physisch wie psychisch. Sie kann durch gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Ursachen hervorgerufen werden. Jugendgewalt ist zumeist auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt und insofern unter Heranwachsenden vielfach nur ein vorübergehendes Phänomen. Ihr Auftreten ist nicht zuletzt durch das familiäre und soziale Umfeld vorgeprägt. Eine zentrale Bedeutung nehmen auch Jugendgangs und Cliquen ein. Die hohe Aufmerksamkeit in den Medien hat nicht nur abschreckende, sondern auch animierende Wirkung auf jugendliche Gewalttäter. Überdurchschnittlich stark ist Jugendgewalt in Hauptschulen vertreten. Letztlich ist jede Schule aber selbst für das an ihr herrschende Klima verantwortlich. In Migrantenkreisen ist Jugendgewalt wegen der religiösen und kulturellen Entwurzelung ein besonderes Problem. Nicht selten wird sie als einziges Mittel gesehen, die eigene Identität in fremder Umgebung zu wahren.

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UNHCR und Genfer Flüchtlingskonvention

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde 1951 zum Schutz der Flüchtlinge ins Leben gerufen. UNHCR gehört zu den wichtigsten humanitären Hilfsorganisationen der Welt, die gegenwärtig etwa 20 Mio. Menschen in 114 Ländern unterstützen. Grundlage der Arbeit bildet die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.7.1951. Sie definiert den Begriff des politischen Flüchtlings, regelt dessen Status und verbietet grundsätzlich, Flüchtlinge in Gebiete auszuweisen oder abzuschieben, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind.

Grundlegendes Ziel der UNHCR ist, Flüchtlinge zu schützen und ihnen zu helfen, sich in einer normalen Umgebung ein neues Leben aufzubauen. Rechtlicher Schutz und materielle Hilfe sind dabei eng miteinander verbunden. Vorbeugende Maßnahmen in den weltweiten Krisengebieten zielen darauf, große Bevölkerungsbewegungen zu vermeiden.Wegen der Komplexität der humanitären Krisen arbeitet der UNHCR eng mit einer Vielzahl anderer Organisationen zusammen, z. B. WFP, UNICEF, WHO, UNDP sowie vielen NGOs.

UNHCR wird vorwiegend durch freiwillige Beiträge finanziert, insbesondere von Regierungen, aber auch von zwischenstaatlichen Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen.

UNHCR realisiert auf allen Kontinenten Programme zur Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge, so auf dem Balkan, in Palästina, Afghanistan, in verschiedenen Regionen Afrikas und in Kolumbien. Seit dem 11. September 2001 hat vor allem in der EU, den USA und in Australien die Debatte über die Gefahren weltweiter Flüchtlingsströme zugenommen.

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Internationale Migrationsregime

Unter Globalisierungsbedingungen sind Migrationsbewegungen kaum noch steuerbar. Sowohl die Akteure als auch die Ursachen und die Dynamik dieses Prozesses entziehen sich dem unmittelbaren staatlichen Einfluss. Deshalb bieten nur international konzipierte Strategien Aussicht auf Beherrschbarkeit. Die gegenwärtigen institutionellen Mechanismen reichen nicht aus, um die migrationspolitischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des UN-Systems zu koordinieren. Notwendig ist ein neues internationales Migrationsregime, das auf drei Säulen ruht:

  • einer politischen Absichtserklärung,
  • einer Rahmenvereinbarung und
  • einem einheitlichen Institutionsgefüge.

Zu dem derzeitigen Institutionsgefüge, das sich mit Migration befasst, gehört auch die 1951 gegründete IOM (International Organization for Migration). Deren Politik ist jedoch umstritten.

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