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Familienförderung

Die Familienpolitik umfasst alle Maßnahmen, die dem rechtlichen Schutz von Ehe, Familie, nichtehelichen Kindern (Art. 6 GG) und ihrer materiellen Förderung dienen.
Anders als in der DDR hatten die bundesdeutschen Regierungen der Nachkriegszeit versucht, an das bürgerliche Familienleitbild der Jahrhundertwende anzuknüpfen und die nichtberufstätige Ehefrau und Familienmutter zur Norm zu machen. Seit längerem stehen sich zwei familienpolitische Konzepte entgegen.

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