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Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem staatlich organisierten Umlageverfahren zwischen den Generationen. Dieses Modell zur Finanzierung der Renten folgt dem Konzept des Generationenvertrags, das die Finanzierung der Renten durch die Folgegeneration vorsieht.
Der geltende „Generationenvertrag“ und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können.Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.

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