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Generationenvertrag

In der Bundesrepublik Deutschland basiert das System der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem staatlich organisierten Umlageverfahren zwischen den Generationen. Dieses Modell zur Finanzierung der Renten folgt dem Konzept des Generationenvertrags, das die Finanzierung der Renten durch die Folgegeneration vorsieht.
Der geltende „Generationenvertrag“ und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können.Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.

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Die Idee des Generationenvertrags besteht darin, dass die junge, erwerbstätige Generation für Erziehung und Unterhalt der Kinder (Folgegeneration) sorgt und gleichzeitig durch Pflichtbeiträge die laufenden Renten der älteren Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, finanziert.

Als Beitragszahler erwerben die Arbeitnehmer Ansprüche auf eine Altersrente, die wiederum durch die Beiträge der nachfolgenden Generation finanziert werden muss.
Die Rentenansprüche einer Generation werden demnach durch die Erwerbstätigkeit der nachfolgenden Generation gesichert.

Die Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Systems basiert darauf,

  • dass das Zahlenverhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern stabil ist, also die erwerbstätige Generation eine annähernd gleich große Zahl von Kindern (Zwei-Kinder-Kernfamilie) als künftige Beitragszahler aufzieht und
     
  • dass genügend Erwerbstätige ausreichend Rentenbeiträge einzahlen bzw. der Arbeitsmarkt ausreichend Arbeitsplätze bereitstellt.

Der geltende „Generationenvertrag“ (Bild 1) und die damit verbundene Umlagefinanzierung wurden 1957 mit einer Rentenreform eingeführt. Anfang der 1990er-Jahre wurde deutlich, dass angesichts des demografischen Wandels die bisherigen Leistungen des Rentensystems nicht aufrechterhalten werden können. Deshalb wurden politische Maßnahmen getroffen, so u. a.

  • Absenken des Rentenniveaus,
  • Einrichtung einer zusätzlichen individuellen Altersvorsorge (z. B. „Riester-Rente“),
  • Erhöhung der Beitragsätze zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • Verlängerung der Lebensarbeitszeit.

Folgen des Demografischen Wandels

Durch die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte veränderten sich die Voraussetzungen für das bisherige Rentensystem.

Die Zahl der Erwerbstätigen ist zurückgegangen, die der Rentner jedoch stark gestiegen. Demografischer Wandel ist durch geringe Geburtenhäufigkeit (weniger als zwei Kinder) und durch längere Lebensdauer gekennzeichnet. Zudem hat sich eine längere Rentenbezugsdauer infolge steigender Lebenserwartung und der Möglichkeiten der Frühverrentung durchgesetzt.
Mit der Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft vollzieht sich ein Wandel in der Arbeitswelt (flexiblere Arbeitsverhältnisse, Massenarbeitslosigkeit), was sich auch in geringeren und unsicheren Beitragseinnahmen niederschlägt.
Mögliche Wege zum Ausgleich des demografischen Problems werden gesehen

  • in höherer wirtschaftlicher Produktivität,
  • in familienpolitischen Maßnahmen,
  • in einer Reform der sozialen Sicherungssysteme und
  • in geregelter Zuwanderung.

Politiker und Wissenschaftler sind sich darin einig, dass die Folgen des demografischen Wandels nicht durch einzelne Maßnahmen gelöst werden können.
Kontrovers wird debattiert, ob das umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch die Alterssicherung ermöglichen kann, ob es reformiert oder durch ein anderes Modell ersetzt werden sollte.
Alternative Modelle sind z. B.

  • das kapitalgedeckte System, in dem für die künftigen Rentner Rücklagen gebildet werden, u. a. durch staatliche Fonds, Betriebsrenten, private Vermögensbildung, oder
     
  • die steuerfinanzierte Grundrente, in dem die Steuerzahler für jeden Bürger eine Mindestsicherung im Alter finanzieren (wobei die Höhe unabhängig von früherer Berufstätigkeit ist), die durch private Vorsorge ergänzt wird.

Weit verbreitet ist auch die Auffassung, dass die kollektive Sicherung reduziert und die Eigenverantwortung für die Altersvorsorge zunehmen muss, was auf eine Kombination aus staatlicher, privater und betrieblicher Vorsorge hinausläuft.

  • Idee des Generationenvertrags
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Generationenvertrag." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/generationenvertrag (Abgerufen: 21. May 2025, 17:34 UTC)

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