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Gleichstellung von Mann und Frau

Die heutigen Rechte der Frauen sind Ergebnis eines jahrhundertelangen Emanzipationsprozesses – zum einen als weibliche Befreiung aus traditionellen Rollenmustern, Lebensweisen und vorurteilsbeladenen Klischeevorstellungen und zum anderen als Kampf gegen die Vormachtstellung des Mannes und die Unterdrückung der Frau in Gesellschaft und Staat. Frauen wurden z. B. erst 1909 in ganz Deutschland zum Studium zugelassen – 2006 waren in der Europäischen Union 59 % der Hochschulabsolventen Frauen. In Deutschland und anderen entwickelten Industriestaaten haben sich die Rolle, das Selbstverständnis und die Lebenssituation von Frauen im 20. Jh. grundlegend gewandelt.
In der Bundesrepublik ist die Gleichberechtigung der Geschlechter als gesellschaftliches Grundprinzip verfassungsrechtlich verankert. In der Familie ist die gleichberechtigte, partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben noch nicht erreicht, nach wie vor dominiert die Zuständigkeit der Frau für Haushalt und Kindererziehung.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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