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NATO im Wandel

In der Zeit des Kalten Krieges standen sich vor allem in Europa riesige Militärverbände der gegnerischen östlichen und westlichen Staatenblöcke und ihrer jeweiligen Militärorganisationen Warschauer Pakt und NATO gegenüber. Diese Konstellation bestimmte über 40 Jahre lang auch die militärischen Planungen und Strategien der NATO. Aus ihr ergab sich ihre Hauptaufgabe der kollektiven Verteidigung durch gegenseitigen Beistand.

Mit dem Wegfall der Ost-West-Konfrontation wandelte sich aber auch die Sicherheitslage für die Staaten der NATO komplett. Das führte zu einem seit 1990 andauernden Wandel der NATO. Er vollzieht sich bis heute auf mehreren Ebenen.
Einsätze der internationalen Krisenbewältigung wurden zu einem faktischen Hauptbetätigungsfeld des Bündnisses. Neue, auch sicherheitspolitische Kooperationen mit den jungen osteuropäischen Demokratien führten fast zwangsläufig auch zur Aufnahme neuer Mitglieder.

Innerhalb der NATO wurde insbesondere das transatlantische Verhältnis zwischen Europa und den USA durch den Wegfall des gemeinsamen Feindbildes schwieriger. Heute wird die Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu einer der wichtigsten Aufgaben der Allianz. Die Zukunft des Bündnisses bleibt auch im Umfeld seines 60-jährigen Bestehens Gegenstand von Debatten.

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„Out of area“-Einsätze der Bundeswehr

Mitte des Jahres 2011 waren knapp 7 000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen der internationalen Krisenprävention oder Krisenbewältigung tätig. In ihrem Rahmen beteiligt sich die Bundeswehr damit heute an vielfältigen konkreten Aufgaben. Insgesamt haben sich diese Einsätze seit der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 somit neben dem traditionellen Ansatz der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weiteren Auftrag für die Bundeswehr entwickelt.

Für ein solches Engagement außerhalb des Landes und des NATO-Bündnisgebietes wird häufig auch die englische Bezeichnung „out of area“ verwendet. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ein wichtiges und wegweisendes so genanntes „out of area“-Urteil gefällt.

Mit diesem Urteil sorgte das Gericht neben der verfassungsrechtlichen Klarstellung auch für Klarheit in einer schwierigen nationalen wie internationalen Lage Deutschlands. Denn einerseits wurde damals vielfach die Wahrnehmung einer stärkeren internationalen Verantwortung durch Deutschland gefordert; andererseits war das seit der Vereinigung international wichtiger gewordene Land besonders angesichts seiner Geschichte noch auf der Suche nach verbindlichen Maßstäben für das eigene Handeln.

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