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Aufgaben und Funktionen der OSZE

Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist die größte im Gebiet der euro-atlantischen Sicherheitsordnung tätige Organisation. Für diese nimmt sie in unterschiedlichen Bereichen bedeutende Aufgaben und Funktionen für eine umfassende Ordnung kollektiver Sicherheit wahr. Ihre wichtigsten Tätigkeitsfelder sind:

  • Konsultation und Kooperation der 56 Mitgliedstaaten,
  • Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Menschen- und Grundrechten,
  • Rüstungskontrolle,
  • Abrüstung und gegenseitige Vertrauensbildung im militärischen Bereich,
  • Krisenprävention und nichtmilitärisches Krisenmanagement.

Dabei bedient sich diese Organisation unterschiedlichster Institutionen und Instrumente. Ihr umfassendes Tätigkeitsprofil und ihre Leitbilder sind im Verlauf ihrer inzwischen über 30-jährigen Geschichte gewachsen.

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Umfang und Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik

Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem auf

  • die Bekämpfung der Armut,
  • die nachhaltige soziale Entwicklung und
  • die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber. Die Zusammenarbeit ist vor allem auf die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ausgerichtet, findet aber auch mit anderen Weltregionen wie Asien und Lateinamerika, dem Mittelmeerraum, Mittel- und Osteuropa, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa statt. Hinzu kommen Nahrungsmittelhilfen, humanitäre Hilfsleistungen und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

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„Out of area“-Einsätze der Bundeswehr

Mitte des Jahres 2011 waren knapp 7 000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen der internationalen Krisenprävention oder Krisenbewältigung tätig. In ihrem Rahmen beteiligt sich die Bundeswehr damit heute an vielfältigen konkreten Aufgaben. Insgesamt haben sich diese Einsätze seit der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 somit neben dem traditionellen Ansatz der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weiteren Auftrag für die Bundeswehr entwickelt.

Für ein solches Engagement außerhalb des Landes und des NATO-Bündnisgebietes wird häufig auch die englische Bezeichnung „out of area“ verwendet. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ein wichtiges und wegweisendes so genanntes „out of area“-Urteil gefällt.

Mit diesem Urteil sorgte das Gericht neben der verfassungsrechtlichen Klarstellung auch für Klarheit in einer schwierigen nationalen wie internationalen Lage Deutschlands. Denn einerseits wurde damals vielfach die Wahrnehmung einer stärkeren internationalen Verantwortung durch Deutschland gefordert; andererseits war das seit der Vereinigung international wichtiger gewordene Land besonders angesichts seiner Geschichte noch auf der Suche nach verbindlichen Maßstäben für das eigene Handeln.

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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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