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Nationalpark Bayerischer Wald

Der Bayerische Wald wurde 1970 als erster Nationalpark Deutschlands eingerichtet, und zwar als Beitrag der Bundesrepublik Deutschlands zum Europäischen Naturschutzjahr. Der Wald, der ca. 13000 ha umfasst, ist eines der ursprünglichsten Waldgebiete Deutschlands. Auf zwei Dritteln der Fläche wächst der Wald jetzt ohne jegliche Eingriffe durch den Menschen.
Die Entwicklung des ersten deutschen Nationalparks zeigt, dass auch in einem dicht besiedelten Gebiet moderner Naturschutz möglich ist. Eine stattliche Anzahl bisher durchgeführter Forschungsvorhaben und Forschungsreihen haben die tiefen Wälder des Nationalparks zum besterforschten Waldgebiet gemacht. Dafür wird weltweit hohe Anerkennung gezollt.

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Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparks „rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, oder geeignet sind, sich ein einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
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Bayerischer Wald, Nationalpark

Der Bayerische Wald wurde 1970 als erster Nationalpark Deutschlands eingerichtet, und zwar als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Naturschutzjahr. Der Wald, der ca. 13 000 ha umfasst, ist eines der ursprünglichsten Waldgebiete Deutschlands. Auf zwei Dritteln der Fläche wächst der Wald jetzt ohne jegliche Eingriffe durch den Menschen.
Die Entwicklung des ersten deutschen Nationalparks zeigt, dass auch in einem dicht besiedelten Gebiet moderner Naturschutz möglich ist. Eine stattliche Anzahl bisher durchgeführter Forschungsvorhaben und Forschungsreihen haben die tiefen Wälder des Nationalparks zum besterforschten Waldgebiet gemacht. Dafür wird weltweit hohe Anerkennung gezollt.

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in eine vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
    Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt
    zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
    gewährleistet.

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