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Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparks „rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, oder geeignet sind, sich ein einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
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Natur- und Umweltschutzorganisationen

Die aktuellen Probleme des Natur- und Umweltschutzes sind allein von staatlichen Stellen nicht zu bewältigen. Wirksamer Natur- und Umweltschutz ist daher ohne die nichtstaatlichen Natur- und Umweltschutzorganisationen nicht mehr denkbar. Sie machen Missstände im Umweltschutz öffentlich und mit unterschiedlichen Mitteln wird Druck auf die Verantwortlichen ausgeübt. Ihre Mitarbeit wird national und international als hilfreich und notwendig beurteilt.

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Schutzgebiete

Schutzgebiete beinhalten schützenswerte natürliche Ressourcen, wie z. B. eine besondere biologische Vielfalt (Diversität), landschaftliche Eigenarten und Schönheit oder einen besonderen Erholungswert. Schutzgebiete haben eine enorme ökologische, gesellschaftliche, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung. Diese Geiete sollen durch geeignete Vorsorge- und/oder Schutzmaßnahmen gegen zerstörerische Einflüsse geschützt werden. In Deutschland wurde zu diesem Zweck eine Reihe von Schutzgebieten verschiedener Schutzkategorien geschaffen.

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Primaten

Zu den heute lebenden Primaten gehören eine große Zahl sehr unterschiedlicher Formen und Funktionstypen. Was stellen wir uns unter einem Primaten vor? Woran können wir ein Mitglied dieser Säugetierordnung erkennen, auch wenn nur wenige fossile unvollständige Bruchstücke dieser Lebewesen existieren? Die morphologische Vielfalt unter den heute lebenden Vertretern ist enorm: Sie reicht von dem kleinen ca. 30 g leichten Zwergmausmaki auf Madagaskar bis hin zum ca. 200 kg schweren Gorillamännchen auf dem afrikanischen Kontinent.

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in eine vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
    Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt
    zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
    gewährleistet.
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Rote Liste

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u.a. die Rote Liste, die eine Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Die Bundesregierung und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren Bereich diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den Naturschutz in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sind geschützt, entweder bereits ausgestorben, vom Aussterben bedroht, stark gefährdet oder gefährdet.

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