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Binnenmarkt der EU

Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Folglich steht der Binnenmarkt in Zusammenhang mit dem Ziel einer ökonomischen und politischen Integration Europas.
Der Binnenmarkt stellt den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft dar. Er ist ein Raum ohne Binnengrenzen und ermöglicht den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (vier Freiheiten).
Durch die Herstellung der so genannten „vier Freiheiten“ trägt der Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand in Europa bei, indem er den innergemeinschaftlichen Handel fördert, die Produktivität erhöht und Kosten senkt. Dies wird z. B. durch verstärkten Wettbewerb und Abschaffung der Zollformalitäten erreicht.
Der Binnenmarkt stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union auf dem Weltmarkt gegenüber den USA und Japan.

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Export und Import

Export bedeutet Ausfuhr von Gütern und Dienstleistungen in das Ausland, Import beinhaltet die Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen aus dem Ausland. Der Export charakterisiert eine im Inland entfaltete Nachfrage aus dem Ausland, der Import eine vom Inland initiierte Nachfrage im Ausland.
Ein intensiver Export ermöglicht durch die einfließenden Devisen Waren einzuführen. Dies ist für rohstoffarme und meist auch übervölkerte Länder wie die Bundesrepublik Deutschland besonders wichtig.
Der Einfuhrhandel hat die Aufgabe, Engpässe zu überwinden, Produktionsschwierigkeiten aufgrund technischen Rückstands oder überstarken Bedarfs zu überbrücken und Preisdifferenzen zwischen inländischem und ausländischemMarkt auszugleichen.

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Generelles Beitrittsverfahren zur EU

Der europäische Integrationsprozess nahm seinen Anfang in den 1950er-Jahren mit sechs Mitgliedstaaten, zu Beginn des 21. Jh. umfasst die Europäische Union bereits 25. Im Zuge der sogenannten Osterweiterung, der größten Erweiterungsrunde in der Geschichte der Union, traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei.
Rumänien und Bulgarien folgten am 1. Januar 2007.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien.
Das Beitrittsverfahren gliedert sich in drei Phasen. In der ersten Phase stellt der beitrittswillige Staat seinen Antrag an den Rat. Dieser stimmt nach Stellungnahme der Europäischen Kommission und Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Verhandlungen werden in Form von Beitrittskonferenzen zwischen dem Kandidatenstaat, der EU-Präsidentschaft und der Kommission geführt. Nach Unterzeichnung der Beitrittsakte beginnt der Ratifikationsprozess. Hierbei müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat zustimmen. Anschließend erfolgt der Ratifikationsprozess in den Mitgliedstaaten sowie dem Bewerberstaat entweder durch Zustimmung der nationalen Parlamente oder Referenden. Sobald alle Ratifikationsurkunden hinterlegt sind, wird der Staat zum ausgehandelten Zeitpunkt in die EU aufgenommen.

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Europäische Währungsunion

Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarkts durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.

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