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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

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Anwendungen von Differenzengleichungen

Differenzengleichungen bieten einen elementaren mathematischen Zugang zu anspruchsvollen praktischen Fragestellungen, z.B. aus der Populationsdynamik, der Finanzmathematik und der Technik. Das Bearbeiten von Differenzengleichungen umfasst im Wesentlichen das Abarbeiten von iterativen Berechnungsverfahren und rekursiven Bildungsvorschriften, das Finden expliziter Bildungsvorschriften für Folgen, das Lösen von Gleichungssystemen und ähnliche elementare Anforderungen.
Als Beispiele werden aus der Finanzmathematik Ratensparen, Guthabenverrentung und Annuitätendarlehen, aus der Technik die Temperaturanpassung an eine Umgebungstemperatur behandelt.

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