Brandschutz, Gefahrstoffe

Menschliches Leben und technischer Fortschritt sind auch heute ohne Verbrennungsprozesse nicht denkbar. Da jedoch bekannt ist, welche verheerenden Folgen Brände haben können, ist es notwendig, Brände zu verhindern. Dafür muss mindestens eine Bedingung für die Entstehung von Feuer fehlen.

Bedingungen für das Entstehen von Feuer
Damit ein Feuer entstehen kann, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorhandensein eines brennbaren Stoffes,
  • Zufuhr von Luft,
  • Erreichen der Entzündungstemperatur des brennbaren Stoffes.

Daraus ergeben sich die Maßnahmen zum Löschen eines Feuers:

  • Entfernen des brennbaren Stoffes oder
  • Unterbinden der Luftzufuhr oder
  • Herabsetzen der Temperatur unter die Entzündungstemperatur des Stoffes.

Oft nutzt man auch im Haushalt brennbare Stoffe bzw. feuergefährliche Flüssigkeiten, z.B. wenn man einen Kamin besitzt und Holz verbrennt oder auch wenn man seine Mahlzeiten mithilfe eines Gasherdes zubereitet. Auch Farben enthalten häufig feuergefährliche Lösemittel. Daher müssen im Haushalt Regeln eingehalten werden, die zur Verhütung von Bränden beitragen.

Regeln zum Brandschutz im Haushalt:

  • Brennbare Stoffe nicht in die Nähe heißer Gegenstände bringen!
  • Heiße Asche nie in brennbare Behälter einfüllen!
  • Nur funktionstüchtige elektrische Heizgeräte verwenden und stets beaufsichtigen!
  • Offene Flammen (Kerzen) nie unbeaufsichtigt im Raum brennen lassen!
  • Beim Braten Fette und Öle nie überhitzen!
  • Bei Gasgeruch Flammen oder Funken vermeiden!
  • Bei der Aufbewahrung feuergefährlicher Flüssigkeiten die angegebenen Lagerhinweise berücksichtigen!

Ist das Feuer erst einmal ausgebrochen, wird es oft mit Wasser gelöscht. Durch Wasser wird die Luftzufuhr unterbrochen und die herrschende Temperatur unter die Entzündungstemperatur des brennbaren Stoffes herabgesetzt.

Ist kein Wasser zur Hand, kann man sich bei kleineren Bränden auch mit einer Decke behelfen. Das Abdecken des Brandherdes unterbindet die Luftzufuhr. Ohne ausreichende Luftzufuhr geht das Feuer aus.

Brände, die nie mit Wasser gelöscht werden dürfen
Eine Reihe von Bränden darf niemals mit Wasser gelöscht werden:

Brände von Flüssigkeiten, die nicht mit Wasser mischbar und leichter als Wasser sind (Benzin, Petroleum, Dieselöl)!
Diese Flüssigkeiten schwimmen auf dem Wasser und würden nur weiter verteilt werden. Dadurch kämen sie noch besser mit dem Sauerstoff der Luft in Kontakt und die Flammen würden sich verstärken. Für die Brandbekämpfung dieser Brände muss ein Schaumfeuerlöscher oder Trockenfeuerlöscher zur Unterbindung der Luftzufuhr genutzt werden. Trockenfeuerlöscher enthalten als Löschmittel Natron, das ein nicht brennbares Gas (Kohlenstoffdioxid) abgibt. Dadurch wird die Flamme erstickt. Beim Schaumlöscher wird das Löschmittel aufgeschäumt und der Brandherd eingeschlossen. Ein Beispiel für diese Art von Bränden stellen einige Küchenbrände dar. Wenn sich z.B. das Fett oder Öl in der Bratpfanne entzündet hat, darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden.

Brände an elektrischen Leitungen
Löschwasser enthält gelöste Salze und ist dadurch ein relativ guter Leiter für den elektrischen Strom. Hier muss zuerst die elektrische Anlage abgeschaltet werden. Zum Löschen dieser Brände werden ebenfalls Kohlenstoffdioxidfeuerlöscher (Trockenlöscher) verwendet. Ein Beispiel für diese Brände ist ein Kabelbrand.

Brände von Leichtmetallen wie Aluminium und Magnesium
Bei diesen Metallen handelt es sich um besondere Metalle. Sie brennen nicht nur an der Luft. So ein Leichtmetallbrand wird nicht einmal von Wasser gelöscht! Kommen die brennenden Metalle mit Wasser in Berührung, kann es durch die Bildung von Wasserstoff bei der Reaktion von Magnesium mit Wasser zu Explosionen kommen.

Nachdem man den Brandherd, also die Quelle des Feuers, lokalisiert und die brennbaren Materialien aus der Nähe entfernt hat, wird der Brandherd mit trockenem(!) Sand abgedeckt, um die Luftzufuhr zu unterbinden. Diese Art von Bränden hat besondere Bedeutung im Chemieunterricht, da dort mit Magnesium gearbeitet wird.


Umgang mit Gefahrstoffen
Die Regelungen der Gefahrstoffverordnung sind für die Anwendung im Unterricht abgewandelt und konkretisiert. Es gibt eine Betriebsanweisung für die Hand des Lehrers. Alle gefährlichen Stoffe müssen entsprechend der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein.

  1. Säuren: Viele Säuren wirken ätzend. Sie zerstören Geräte und Stoffe. Beim Kontakt mit der Haut können Verätzungen auftreten.
  2. Brennbare Flüssigkeiten dürfen im Schulbereich nur in Gefäßen von maximal 1 Liter Fassungsvermögen aufbewahrt werden. Beim Umgang mit leicht entzündlichen und explosionsgefährlichen Stoffen müssen besondere Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden. Auch im Haushalt werden z. T. gefährliche, brennbare oder giftige Stoffe verwendet. Auch diese sind mit den entsprechenden Symbolen gekennzeichnet. Rohrreiniger enthält Basen, z. B. Natriumhydroxid. Bei Lösen in Wasser entsteht eine stark ätzende Lösung und die Lauge erhitzt sich sehr stark.

Gefahrsymbole zeigen die für die Gefährlichkeit entscheidende Eigenschaft schematisch. Die dazugehörigen Kennbuchstaben machen zusätzlich auf die Gefahren aufmerksam.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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