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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor verschiedenen Gefährdungen (Alkohol, Nikotin, Medien, Computerspiele usw.) schützen. Das Gesetz wird ständig erweitert und angepasst.

Das Jugenschutzgesetz besagt u. a.:
Halten sich Kinder oder Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, so haben die zuständigen Behörden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, haben sie die Kinder oder Jugendlichen

  1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
  2. einem Erziehungsberechtigten zuzuführen oder, wenn kein Erziehungsberechtigter erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen haben die zuständigen Behörden oder Stellen das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.

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