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Profanbauten: Bürger- und Kommunalbauten

Bürger- und Kommunalbauten gehören zu den sogenannten Profanbauten. Unter dem Begriff Profanarchitektur werden alle Bauwerke ohne religiöse oder kultische Nutzung bezeichnet.

Erste Wohnhäuser wurden in Mitteleuropa bereits im frühen Mittelalter erbaut. In Abhängigkeit vom Klima und von den regional verfügbaren Baustoffen entstanden in den Städten Bürgerhäuser verschiedener Stilrichtungen. Mit der Industrialisierung differenzierten sich Massenunterkünfte (Mietskasernen) für die Arbeiter und Villen und Landhäuser für die besitzende Schicht. Zur Verbesserung der Wohnsituation der Arbeiter wurden im 19. Jh. Arbeiterkolonien und im 20. Jh. Gartenvorstädte gebaut, gleichzeitig war das private Wohnhaus permanenter Schwerpunkt und wurde in den jeweiligen Architekturstilen weiterentwickelt.

Das Aufkommen von Städten führte zwingend zur Notwendigkeit des Baus von Verwaltungsbauten. Insbesondere nach der Industrialisierung wurde die Kommune – neben Staat und Regierung – zum wichtigsten Auftraggeber für Architekten. Die besondere Herausforderung für den Architekten von Kommunalbauten besteht dabei in der diesen Bauten immanenten Eigenschaft als Prestige- und Symbolobjekt.

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