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Preußens Vormachtstellung im Norddeutschen Bund

Nach dem Sieg über Österreich im Deutschen Krieg 1866 beherrschte Preußen den Norden Deutschlands. Mit dem Norddeutschen Bund wurde ein Bundesstaat geschaffen, in dem Preußen schon allein aufgrund seiner Größe und seiner militärischen Stärke die Vorherrschaft hatte. Die übrigen Einzelstaaten auf dem Gebiet des Norddeutschen Bundes mussten diese Vormachtstellung Preußens anerkennen, konnten aber ihre Eigenständigkeit behalten. Dies war auch in der Einschätzung der politischen Lage durch BISMARCK begründet. Er wollte die preußische Monarchie durch die Annexion der Einzelstaaten, die sich gegen die Interessen anderer europäischer Mächte, vor allem Frankreich, gerichtet hätte, nicht aufs Spiel setzen. Deshalb ging er den Weg über den Bundesstaat. Auch in den einzelnen politischen Institutionen des Bundes sicherte Preußen seine Vormachtstellung ab. Von besonderer Wichtigkeit war hier der Bundesrat, in dem sich Preußen ein Vetorecht sicherte. Geschaffen in Anlehnung an den Bundesrat des ehemaligen Deutschen Bundes, war er das wichtigste politische Organ. Von besonderer Bedeutung war die Position des Bundeskanzlers, zu dem BISMARCK vom preußischen König ernannt wurde. Auf militärischem Gebiet sicherte sich Preußen seine Vormachtstellung dadurch, dass laut Bundesverfassung der preußische König in Friedens- und Kriegszeiten oberster Feldherr der Bundestruppen war.

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Die Außenpolitik Ludwigs XIV.

Während der langen Regierungszeit LUDWIGS XIV. (1661–1715) stand die Außenpolitik im Zeichen der Vorherrschaft (Hegemonie) Frankreichs in Europa. Dabei konnte er sich auf das größte und zugleich am besten ausgerüstete Heer stützen. Seinen ersten Feldzug unternahm LUDWIG XIV. 1667 im sogenannten Devolutionskrieg gegen die spanischen Niederlande. 1672 griffen französische Truppen dann die Vereinigten Niederlande an. Erste Gebietsverluste musste Frankreich, das stets gegen eine Allianz europäischer Staaten kämpfte, im Frieden von Rijswijk 1697 hinnehmen, mit dem der Pfälzische Erbfolgekrieg endete. Im Spanischen Erbfolgekrieg, der 1701 begann, konnte sich Frankreich nur dank des Austritts Englands aus der Großen Allianz behaupten. Die Friedensverträge von Utrecht (1713) und Rastatt (1714) regelten zwar die Erbfolge auf dem spanischen Thron im Sinne LUDWIGS XIV., doch musste Frankreich Teile seiner Kolonien und einige Gebiete seines Territoriums abtreten. Durch seine Hegemonialpolitik hinterließ LUDWIG XIV. seinem Nachfolger einen riesigen Schuldenberg und eine Vielzahl ungelöster Konflikte, vor allem mit der stark aufstrebenden Kolonialmacht England.

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