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Biografisches über Adolf Hitler

* am 20. April 1889 im österreichischen Braunau
† 30. April 1945 in Berlin durch Selbstmord

ADOLF HITLER (1889–1945) entwickelte eine extrem nationalistische und antisemitisch-rassistische Weltanschauung. Im ihrem Zentrum stand der Glaube an die „germanische Herrenrasse“, die es mit allem Mitteln vor den tödlichen Angriffen des „Weltjudentums“ und später auch des „Weltbolschewismus“ zu bewahren gelte. Nach diesen Überzeugungen handelte HITLER sein Leben lang und stieg an der Spitze der NSDAP bis zum „Führer und Reichskanzler“ des Deutschen Reichs auf. Entsprechend dem Führerprinzip schuf er in Deutschland die nationalsozialistische Diktatur. HITLER bereitete mit brutaler Verfolgung im Inneren und mit einer aggressiver Außenpolitik den Zweiten Weltkrieg vor, in dem es ihm vor allem um die Gewinnung von „Lebensraum im Osten“ und die Vernichtung der Sowjetunion ging. Mit dem Überfall auf Polen brach er ihn schließlich auch vom Zaun. Die Niederlage bei Stalingrad im Februar 1943 brachte die Wende und die unausweichliche Niederlage in diesem vom NS-Regime geführten Vernichtungskrieg. HITLER entzog sich durch Selbstmord in den letzten Kriegstagen der Verantwortung.

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Machtübertragung an Hitler

Am 30. Januar 1933 übertrug HINDENBURG HITLER die Macht, indem er ihn als Reichskanzler berief. Seit 1930 regierten in Deutschland aufgrund von Notstandsverordnungen nur noch Präsidialkabinette, die keine Mehrheit im Parlament besaßen. So stellte auch das Kabinett unter Reichskanzler HITLER ein solches Kabinett dar. Man nannte es das „Kabinett der Nationalen Konzentration“. LUDENDORFF schrieb noch am 30. Januar 1933 an HINDENBURG: „Ich prophezeie Ihnen feierlich, dass dieser unselige Mann unser Reich in den Abgrund stürzen wird!“
Bereits am 3. Februar wurden Neuwahlen auf den 5. März ausgeschrieben. Da die NSDAP aus diesen Wahlen nicht mit absoluter Mehrheit hervorging, wurde im Reichstag das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ gegen die Stimmen der SPD beschlossen. Dieses Gesetz war für die Nationalsozialisten das Ermächtigungsgesetz, das ihnen unbeschränkte Herrschaft ermöglichte. Nach der Machtübertragung erfolgte nun die totale „Machtergreifung“.

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