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Francisco de Goya y Lucientes


* 30. März 1746 in Fuendetodos (bei Saragossa)
† 16. April 1828 in Bordeaux

FRANCISCO DE GOYAS Werk durchbrach an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert alle Stilkonventionen.

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Charta 77

Die Charta 77 war eine kleine Bürgerinitiative in der damaligen Tschechoslowakei, die sich von 1977 bis 1989 für die Verwirklichung der Bürger- und Menschenrechte in ihrem Land einsetzte. Gegen deren Verletzung protestierten die Unterstützer und Anhänger der Charta in einer ersten Erklärung 1977 und vielen weiteren Dokumenten immer wieder.
Motiviert wurde die Gruppe auch durch das gemeinsame Bekenntnis der Unterzeichnerstaaten der KSZE-Schlussakte von Helsinki aus dem Jahre 1975, die ausdrücklich auch die Verwirklichung von Menschen- und bürgerlichen Grundrechten einschloss. Die Aktivitäten der Gruppe fanden im Westen und teilweise auch im eigenen Land schnell große Aufmerksamkeit und Unterstützung, was sich auch am Rande einiger KSZE-Nachfolgekonferenz bemerkbar machte. So ist das Wirken der Charta auch ein Beispiel dafür, welch positive Auswirkungen internationale Abkommen für die Entwicklung der Menschenrechte haben können.

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Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

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