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Arbeitskämpfe in Deutschland

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung als Kampfmittel zur Erreichung tariflich regelbarer Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft. Ein Recht des Arbeitskampfes ist im einzelnen nicht gesetzlich geregelt. Dem Streikrecht der Gewerkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen.
Die erste Maßnahme zur Einleitung eines Streiks ist die Durchführung einer „Urabstimmung“. Haben 70 % der abstimmungsberechtigten Gewerkschaftsmitglieder sich für Streik entschieden, kann der „Streikaufruf“ verkündet werden. Der Streik wird beendet, wenn die Gewerkschaftsmitglieder einen Vermittlungsvorschlag angenommen haben oder aus einem anderen Grund den Streik beenden wollen.

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