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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Homosexuelle Menschen wurden in der Geschichte der Menschheit verfolgt und verfemt. Sie bevorzugen die gleichgeschlechtliche Liebe. Etwa 10 % der erwachsenen Menschen sind homosexuell orientiert. Männer werden als schwul, Frauen als lesbisch bezeichnet. Trotz heutiger sexueller Offenheit und Toleranz müssen Homosexuelle nach wie vor gegen Vorurteile und Benachteiligungen ankämpfen.
Der § 175 StBG, der über 200 Jahre deutsches Recht war, hat im Denken und Handeln breiter Bevölkerungsgruppen Spuren hinterlassen („Hundertfünfundsiebziger“ als Schimpfwort). Von 1933 bis 1945 wurden etwa 150 000 Homosexuelle strafrechtlich verfolgt und ca. 10 000 wurden in Konzentrationslagern ermordet. Sie mussten den „rosa Winkel“ tragen. Bis heute erfolgte keine Wiedergutmachung für die Opfer durch die Bundesregierung.
Seit 2001 gibt es in Deutschland das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“, das gleichgeschlechtlichen Paaren ähnliche Pflichten und Rechte (Steuer- und Rentenrecht, Adoptions- und Sorgerecht) einräumt wie sie in herkömmlichen Ehen vorhanden sind.

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