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Haushalt der EU

Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten. Jedes Jahr werden in einem speziellen Haushaltsverfahren die Ausgaben der Union ausgearbeitet und festgelegt. Das Haushaltsverfahren orientiert sich an der Finanziellen Vorschau, mit der regelmäßig der Finanzrahmen für mehrere Jahre festgelegt wird. Die Verantwortung über die Ausführung des Haushaltsplanes obliegt der Kommission. Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

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