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Die gesamte verwendete Literatur wird in einem Literaturverzeichnis erfasst. Es wird alphabetisch nach Name des Autors bzw. Name des Herausgebers geordnet. Die verwendete Literatur muss vollständig analog der Angaben bei den Zitierregeln (siehe dort) angegeben werden.

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Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis wird alphabetisch nach

  • Name des Autors bzw.
  • Name des Herausgebers

geordnet. Die verwendete Literatur muss vollständig analog zu den Angaben bei den Zitierregeln (siehe dort) angegeben werden. Wurden nur einzelne Aufsätze aus Sammelwerken zur Kenntnis genommen, werden diese wie folgt angegeben: Name des Autors, Vorname des Autors: Werk. Untertitel. In: Name des Herausgebers (bei zwei Herausgebern setzt man ein Semikolon zwischen beide Namen): Titel der Aufsatzsammlung, Auflage. Ort: Verlag, Jahr der Veröffentlichung, genaue Seitenangabe von–bis

Pfeiffer, Joachim: Romane und Erzählungen im Unterricht. In: Bogdal, Klaus-Michael; Korte, Hermann: Grundzüge der Literaturdidaktik, 4. Auflage. München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 2006, S. 190–202.

Gibt es mehr als drei Herausgeber, wird nur der erste genannt, danach erscheint „et al.“ (dt.: „und andere“)

Abraham, Ulf et al.: Deutschdidaktik und Deutschunterricht nach PISA. Freiburg i. Breisgau: Fillibach Verlag, 2003.

An das Ende der Literaturangabe setzt man gewöhnlich einen Punkt.

Die in diesem Abschnitt genannten Zitier- und Bibliografierweisen werden in der Praxis nicht einheitlich gehandhabt. Wichtig ist, dass Zitate und Literaturangaben stets nach einem einheitlichen System erstellt werden müssen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Bibliografieren." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/deutsch-abitur/artikel/bibliografieren (Abgerufen: 24. May 2025, 03:00 UTC)

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