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Nachweis radioaktiver Strahlung

Radioaktive Strahlung lässt sich nicht mit unseren Sinnesorganen erfassen. Um sie nachzuweisen, müssen ihre Wirkungen genutzt werden. Wichtige Nachweismöglichkeiten sind

  • Zählrohre,
  • fotografische Schichten,
  • Nebelkammer.

Darüber hinaus gibt es weitere Nachweismöglichkeiten.

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Radioaktive Strahlung lässt sich nicht mit unseren Sinnesorganen erfassen. Um sie nachzuweisen, müssen ihre Wirkungen genutzt werden. Wichtige Nachweismöglichkeiten sind

  • Zählrohre,
  • fotografische Schichten (Filme),
  • Nebelkammer.

Zählrohre

Zählrohre gibt es in sehr unterschiedlichen Bauformen. Bei ihnen wird die ionisierende Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt. Je größer die Intensität der Strahlung ist, umso mehr Impulse kann man registrieren. Eine spezielle Bauform ist das Geiger-Müller-Zählrohr. Genauere Informationen dazu sind unter diesem Stichwort zu finden.

Fotografische Schichten (Filme)

Lichtdicht verpackte Filme werden durch radioaktive Strahlung geschwärzt. Die Schwärzung ist umso stärker, je intensiver die auftreffende Strahlung ist. Genutzt wird diese Nachweismöglichkeit bei Dosimeterplaketten, die Personen tragen müssen, die beruflich mit Strahlung in Berührung kommen können. Genauere Informationen sind unter dem Stichwort "Dosimeterplakette" zu finden.

  • Dosimeterplakette (geöffnet)

    L. Meyer, Potsdam

Nebelkammer

Eine dritte Möglichkeit, radioaktive Strahlung nachzuweisen, ist die Nebelkammer. Auch hier wird die ionisierende Wirkung radioaktiver Strahlung genutzt. In der Nebelkammer bilden sich bei radioaktiver Strahlung Spuren, die den Weg der Strahlung markieren. Vergleichbar ist das mit den Kondensstreifen, die sich hinter einem Flugzeug bilden. Genauere Informationen sind unter dem Stichwort "Nebelkammer" zu finden.

Weitere Nachweismöglichkeiten

Weitere Möglichkeiten für den Nachweis radioaktiver Strahlung sind:

  • Blasenkammern, die ähnlich einer Nebelkammer aufgebaut sind, aber mit Flüssigkeit arbeiten und wesentlich größere Abmessungen haben können. Blasenkammern sind heute kaum noch im Gebrauch.
  • Szintillationszähler, bei denen genutzt wird, dass bestimmte Stoffe beim Auftreffen radioaktiver Strahlung Photonen (Lichtblitze) aussenden, die registriert werden.
  • Ionisationskammern, die im einfachsten Fall aus einem luftgefüllten Behälter mit zwei Elektroden bestehen, zwischen denen Hochspannung anliegt. Trifft radioaktive Strahlung auf die Luft, so bilden sich Elektronen-Ionen-Paare. Die Elektronen und Ionen bewegen sich zu den betreffenden Elektroden. In der Kammer fließt somit kurzzeitig ein elektrischer Strom, der registriert werden kann.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Nachweis radioaktiver Strahlung." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/physik/artikel/nachweis-radioaktiver-strahlung (Abgerufen: 19. August 2025, 15:14 UTC)

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Radioaktiver Strahlung - Arten und Eigenschaften

Radioaktive Strahlung entsteht beim Umwandeln von instabilen Atomkernen (Radionukliden). Dabei können freigesetzt werden:

  • Alphastrahlung (doppelt positiv geladene Heliumkerne),
  • Betastrahlung (Elektronen oder Positronen),
  • Gammastrahlung (energiereiche elektromagnetische Wellen kleiner Wellenlänge)

Radioaktive Strahlung hat eine Reihe von Eigenschaften, die für ihre Wirkungen, ihren Nachweis und ihre Anwendungen von Bedeutung sind. Dazu gehört insbesondere, dass radioaktive Strahlung

  • Energie und Ionisationsvermögen besitzt,
  • teilweise in elektrischen und magnetischen Feldern abgelenkt wird,
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Lise Meitner

* 07.11.1878 in Wien
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Sie war eine österreichische Physikerin, Professor in Wien, Berlin und Stockholm. Gemeinsam mit OTTO HAHN entdeckte sie mehrere radioaktive Elemente und erklärte als Erste die Uranspaltung, als deren Mitentdeckerin sie häufig genannt wird.

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Strahlenbelastung und Strahlenschutz

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Aufgrund der natürlichen Radioaktivität sowie der künstlichen Radioaktivität sind wir alle ständig einer gewissen Strahlenbelastung ausgesetzt. Diese Strahlenbelastung ist nicht überall gleich groß, sie hängt von dem konkreten Umfeld ab. Die durchschnittliche Gesamtbelastung beträgt in Deutschland etwa 4 mSv/Jahr. Diese „normale“ Strahlenbelastung hat keine gesundheitlichen Folgen. Trotzdem sollte stets der Grundsatz gelten:

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Radioaktivität

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