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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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Der Schwerpunkt der Familienpolitik liegt heute auf den Leistungen, welche die Familie normalerweise im Zusammenhang mit der Nachwuchssicherung für die Gesellschaft erbringt.
Die Familienpolitik entstand einerseits aufgrund der Probleme, die durch die Lebens- und Leistungszusammenhänge auftreten und zum anderen aufgrund der Tatsache, dass keine andere gesellschaftliche Institution die Familie ersetzen könnte.

Rechtliche Grundlagen

Familienpolitische Ziele sind schon im Grundgesetz Art. 6 verankert, in dem

  • die Ehe und Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt wird,
  • die Pflege und Erziehung der Kinder zum natürlichen Recht der Eltern und der zu ihnen obliegenden Pflicht erklärt wird,
  • die Trennung der Kinder von der Familie verboten (mit Ausnahmen),
  • Mutterschutz gewährt und
  • unehelichen Kindern die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wie ehelichen Kindern zusagt werden.

Weiterhin enthält das Sozialgesetz Ziele zur Familienpolitik; aber auch in den Satzungen der einzelnen Parteien werden solche Ziele erwähnt.

Ziele und Maßnahmen

Oberstes Ziel der Familienpolitik ist die Herstellung und Sicherung der Voraussetzungen für familiäres Zusammenleben oder für die Funktionstüchtigkeit der Familien, des Weiteren für den Schutz und die öffentliche Anerkennung der Familie. Die Maßnahmen lassen sich

  • nach den Dimensionen des Politikfeldes
    (z. B. Hilfen für große Familien, Förderung von Familiengründungen, Verbesserung der Wohnbedingungen, Ausgleich von Mängeln in den Lebenslagen von Familien und Familienmitgliedern) oder
  • nach Instrumenten der Familienpolitik
    (Recht, Geld-, Sach- und Dienstleistungen) ordnen.

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Mittel der Familienpolitik

  • der Familienlastenausgleich, der durch Kindergeld und Steuererleichterungen die wirtschaftliche Lage der Familie verbessern soll, sowie
  • familiengerechter Wohnungsbau und
  • Ausbildungsbeihilfen für Kinder einkommensschwacher Familien.

Schaffung von Rahmenbedingungen für Familien – aus der Arbeit des Bundestages

Die ehemalige Bundesministerin RENATE SCHMIDT definierte Familienpolitik als ein Zukunftsthema in allen Bereichen. Sie erklärt, dass Kommunen, wie die gesamte Volkswirtschaft, materiell von mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit profitieren, weil dadurch der Mut, Kinder zu haben, wächst.
Derzeit liegt Deutschland bei der Geburtenrate im weltweiten Vergleich im letzten Drittel.

„Die meisten Menschen wünschen sich Kinder. Aber viele erfüllen sich diesen Wunsch nicht, weil es um die Familienfreundlichkeit in unserem Land nicht ausreichen gut bestellt ist“ (R. SCHMIDT).

Bundesministerin a. D. RENATE SCHMIDT hat das Projekt „Lokale Bündnisse für Familie“ ins Leben gerufen mit dem Ziel der

  • Schaffung von familienfreundlichen Arbeitszeiten in mehr Betrieben,
  • Schaffung von mehr familienfreundlichen Betreuungsmöglichkeiten,
  • Schaffung von familienfreundlicheren Rahmenbedingungen.

Fachlich und wissenschaftlich begleitet wird diese Initiative vom Deutschen Jugendinstitut.

Zur Umsetzung der Familienpolitik hat die Regierung weitere Gremien geschaffen:

  • Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement,
  • Kinderkommission.

Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement

Bürgerschaftliches Engagement ist vielfach mit Risiken verbunden, derer sich die einzelnen Engagierten, häufig aber auch die Vereine und Organisationen, nicht hinreichend bewusst sind. Die haftungsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen daraufhin überprüft werden, ob bürgerschaftlich Engagierte nicht deshalb besondere Nachteile erleiden, weil sie im Zusammenhang mit der Ausübung bürgerschaftlichen Engagements geschädigt wurden oder jemanden geschädigt haben.

Eine besondere Initiative entwickelt der Unterausschuss hinsichtlich des Bürokratieabbaus. Hier stehen vor allem der Arbeitsmarkt und die Selbstständigkeit, Wirtschaft und Mittelstand, Forschung, Technologie und Innovation, Dienstleistungen und Bürgerservice sowie Zivilgesellschaft und Ehrenamt im Vordergrund.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages – Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission gehören auch dem Ausschuss an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Die Kinderkommission gibt sich am Anfang jeder Wahlperiode ein Arbeitsprogramm, in dem die Schwerpunktthemen für die laufende Wahlperiode festgelegt werden. In der 15. Wahlperiode beinhaltete das Arbeitsprogramm folgende Themen:

  • Behinderte Kinder
  • Kinder und Gesundheit
  • UN-Kinderrechtskonvention/Umsetzung der Ergebnisse des Weltkindergipfels
  • Kinder und Medien
  • Kinder und Kultur/Kulturtechniken
  • Frühförderung/Pädiatrie
  • Kinder und Migration/Integration
  • Kinder und Ernährung/Verbraucherschutz
  • Kinder und Bildung/Pädagogik
  • Mitwirkungsrechte von Kindern
  • Kinder und Straßenverkehr
  • Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission verschiedene Instrumente zur Verfügung. Hier sollen nur Beispiele aufgezählt werden:

  1. Sie kann zu wichtigen kinderpolitischen Themen öffentliche Anhörungen durchführen.
  2. Sie kann nichtöffentliche Expertengespräche durchführen, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln.
  3. Sie kann Öffentlichkeitsarbeit zu Themen machen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind.
  4. Sie kann die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft verstärkt einfordern.

In modernen Staaten, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, ist das Recht des Kindes auf Erziehung als Grundrecht anerkannt und verfassungsmäßig garantiert.

Grundgesetz Art. 6 (Auszug):

  1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
  2. Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
  3. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/familienpolitik-ziele-und-rahmenbedingungen (Abgerufen: 09. September 2025, 00:42 UTC)

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Bevölkerungsentwicklung und globale Migration

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts gehört die Bevölkerungsentwicklung zu den großen globalen Herausforderungen. In den vergangenen 100 Jahren hat sich die Weltbevölkerung vervierfacht. Besonders in den Entwicklungsländern stieg die Bevölkerung stark an. In vielen Industrieländern reicht dagegen die Kinderzahl nicht mehr aus, um die bestehende Bevölkerungszahl zu erhalten.

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Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Revolution der Lebensdauer

In der Bevölkerung Deutschlands laufen nach bevölkerungsstatistischen Berechnungen zwei Entwicklungen parallel:

  • Die Zahl der 60-Jährigen wird zwischen 1989 und 2050 um rund 10 Mio. Menschen zunehmen, während zur gleichen Zeit
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Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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