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Zweiter Hauptsatz der Thermodynamik

Der zweite Hauptsatz der Thermodynamik, auch 2. Hauptsatz der Wärmelehre genannt, macht eine Aussage über die Richtung der Energieübertragung bei Vorgängen in Natur und Technik: Wärme geht niemals von selbst von einem Körper niederer Temperatur zu einem Körper höherer Temperatur über. Dieses Gesetz wurde von dem deutschen Physiker ROBERT CLAUSIUS (1822-1888) entdeckt. Für den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik gibt es eine Reihe von gleichwertigen Formulierungen. In einer sehr kurzen Form lautet er:
Ein Perpetuum mobile 2. Art ist unmöglich.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der sogenannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entwicklung und Bedeutung des Grundgesetzes der BRD

Vor dem Hintergrund der deutschen Teilung wurde die Verfassung als Zwischenlösung bis zur Wiedervereinigung mit dem östlichen Teil aufgefasst. Um den provisorischen Charakter zu verdeutlichen, wurde statt des staatsrechtlichen Begriffs „Verfassung“ die Bezeichnung „Grundgesetz“ gewählt. Das Grundgesetz hat als Verfassungsgesetz Vorrang vor allen anderen Gesetzen. Es ist die oberste Richtschnur politischen Handelns. In schriftlicher Form ist es in einer Verfassungsurkunde niedergelegt.

Das Grundgesetz beinhaltet mit Art. 79 Abs. 3 eine „Ewigkeitsklausel“, die Veränderungen der grundlegenden Werte und Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ausschließt. Damit sollen die Selbstabschaffung der Demokratie sowie die Verletzung von Menschen- und Freiheitsrechten verhindert werden.

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Grundprinzipien der Verfassung

Grundprinzipien der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sind:

  • Unantastbarkeit der Menschenwürde als Fundamentalnorm des Grundgesetzes,
  • Republik als Staatsform für Bund und Länder,
  • Demokratie als Herrschaftsform,
  • Rechtsstaatlichkeit,
  • Bundesstaatlichkeit,
  • Sozialstaatlichkeit.
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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Informations- und Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit ist das Recht jedes Menschen, seine eigene Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern zu dürfen. Meinungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Informationsfreiheit bezieht sich auf den uneingeschränkten Empfang von Informationen.
Im 18. Jahrhundert beginnt der Entwicklungsprozess von Informations- und Meinungsfreiheit. Bis 1933 werden diese Freiheiten mehr oder weniger geduldet, in der Zeit des Nationalsozialismus sogar ganz abgeschafft. In der Bundesrepublik Deutschland sind Informations- und Meinungsfreiheit im deutschen Grundgesetz verfassungsrechtlich verankert.

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Medien als vierte Gewalt

Deutschland gilt als Ursprungsland der Zeitung. Im internationalen Vergleich ist die gegenwärtige Presselandschaft äußerst vielfältig. Nach dem Ersten Weltkrieg kam der Rundfunk und nach dem Zweiten Weltkrieg das Fernsehen hinzu, die das Zeitalter der Massenkommunikation eröffneten.
An der Spitze der öffentlichen Meinungsbildung stehen nach wie vor die großen überregionalen Tageszeitungen. Die meisten auflagenstarken Tageszeitungen und Zeitschriften kommen aus den vier Konzernen Bertelsmann, Springer, Bauer und Burda, die zugleich auch privat-kommerziellen Rundfunk betreiben. Das Fernsehen als das Leitmedium der Massenkommunikation ist privat und öffentlich-rechtlich organisiert (duales System).

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Verwaltung als Regierungsvoraussetzung

Gemäß rechtsstaatlicher Tradition soll sich Politik in einer rationalen Verwaltungsordnung vollziehen, die jeder politisch gestellten Aufgabe einen bestimmten Stellenwert zuweist und zu einer erwartbaren Lösung führt. Der Verwaltungsaufbau spiegelt die sachliche Zuständigkeit (Referate), Übersicht und Verantwortung. Aufgrund der sozialen und ökonomischen Entwicklungen im massendemokratischen Sozialstaat und der internationalen Kooperation der Einzelstaaten werden politische Aufgaben komplexer und verschieben die Gewichte innerhalb der Verwaltung vom Gesetzesvollzug zur politischen Programmentwicklung. Ein Übermaß an Programmvielfalt beeinträchtigt die Verwaltungseffizienz.

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Kommunale Selbstverwaltung

Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ermöglicht den deutschen Städten, Kreisen und Gemeinden, ihre örtlichen Angelegenheiten selbstständig zu erledigen. Als Bestandteile der Bundesländer bleiben die Kommunen sowohl der Gesetzgebung als auch der Rechts- bzw. Fachaufsicht der Bundesländer unterworfen.

Bei der Erledigung der Angelegenheiten ihres örtlichen Wirkungskreises, der die gesamte kommunale Daseinsvorsorge umfasst, handeln die Gemeinden in einer Doppelrolle: Sie führen bestimmte Angelegenheiten der Selbstverwaltung aus und vollziehen zugleich Bundes- oder Landesgesetze. Problematisch ist die Finanznot vieler Kommunen, wodurch die kommunale Leistungsfähigkeit abnimmt und sich ihre politischen Spielräume verengen.

Ziel einer kommunalen Selbstverwaltung ist: bürgernahe Verwaltung, Beteiligung der Bürger an der Gemeindepolitik und Stärkung der lokalen Demokratie.

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Staatsbürger, EU-Bürger, Weltbürger

Durch Wahlen und Abstimmungen nehmen die Staatsbürger einer Demokratie an der Volkssouveränität teil. Ihr Grundrecht auf politische Teilhabe ist auf das Staatsterritorium bezogen.

Die europäische Entwicklung seit dem Westfälischen Frieden von 1648 hat die Verbindung von Nationalstaat und Demokratie über das Territorium herbeigeführt. Gegenwärtig verändert sich das System moderner Nationalstaaten durch die „Entterritorialisierung von Politik, Herrschaft und Regierungsgewalt“ (DAVID HELD, 1995). Die Staatsangehörigkeit kann in andere Länder mitgenommen werden, sie wird „flexibel“. Sie wird überlagert von supranationalen Bürgerschaften. Die Europäische Union begründet eine Unionsbürgerschaft, eine Weltbürgerschaft erscheint vielen als politisches Ziel.

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Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Art nicht einmalig in der deutschen Geschichte. So hat auch die Weimarer Republik ein ähnliches oberstes Gericht gekannt, nämlich den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Daher rührt wohl auch noch die heute anzutreffende Bezeichnung der Staatsgerichtsbarkeit.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist die vom Bundesverfassungsgericht und den einzelnen Verfassungsgerichten der Bundesländer ausgeübte Gerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Es war lange Zeit die letzte Instanz, die bei Rechtsstreiten Entscheidungskompetenz hat. Dies ist seit der Existenz und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nunmehr nicht mehr so.

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Volksbegehren, Bürgerbegehren

Neben den regulären Parlamentswahlen besteht im repräsentativen System der Bundesrepublik für den Bürger die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Formen

  • auf Bundes- bzw. Länderebene als Volksbegehren und Volksentscheide,
  • auf Gemeindeebene als Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bezeichnet,

unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen (Partizipation).

Diese Instrumente, die sich unter dem Obergriff der direkten oder plebiszitären Demokratie zusammenfassen lassen, sind auf den drei Staatsebenen unterschiedlich stark ausgeprägt.

  • Auf Bundesebene sind außer dem Volksentscheid zur Neugliederung von Bundesländern keine direktdemokratischen Mitbestimmungsverfahren vorgesehen.
  • Dagegen findet sich in den Landesverfassungen aller Bundesländer die Möglichkeit zur Volksgesetzgebung, wobei die Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens – erst das Volksbegehren, dann der Volksentscheid – in der Praxis erheblich variiert. Bestimmte Themen sind der Volksgesetzgebung auf Länderebene nicht zugänglich.
  • Auf kommunaler Ebene schließlich sind die partizipativen Elemente als wichtige Ergänzung des herkömmlichen Kommunalwahlrechts am weitesten entwickelt und in den Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen aller 16 Bundesländer fest verankert. Allgemein gleicht das Prozedere der kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den verschiedenen Gemeindeordnungen den in den übergeordneten Länderverfassungen festgelegten Regeln für Volksbegehren und Volksentscheide. Offen bleibt, ob es in Zukunft auch auf Bundesebene eine Ergänzung der repräsentativen Demokratie durch plebiszitäre Instrumente geben wird.
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Wissenstest, Demokratie in Deutschland I

Hier kannst du dich selbst testen. So kannst du dich gezielt auf Prüfungen und Klausuren vorbereiten oder deine Lernerfolge kontrollieren.

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Viel Spaß beim Beantworten der Fragen!

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Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland

Die reale Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland entspricht keiner der beiden Grundtypen von Wirtschaftsmodellen in Reinform. Sie wird vielmehr als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Grundidee und Ziele dieser Wirtschaftsordnung sind die Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Verknüpfung der sozialen Absicherung der Bürger.

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Sozialpartner

Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist der Zusammenschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in entsprechenden Organisationen. Die Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezeichnet man als Sozialpartner. So gesehen trifft der Begriff Tarifpartner den Inhalt der Zusammenarbeit eher. Beide sind mit der Schaffung einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens soziale Gegenspieler.

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Aufgaben und Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Aufbau der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Stellung ein.
Das Bundesverfassungsgericht wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates eingerichtet (Rechtssicherheit für den Bürger, Verhinderung der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Staat). Neben den anderen Staatsgewalten ist es ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das keiner anderen Behörde untersteht.

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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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„Out of area“-Einsätze der Bundeswehr

Mitte des Jahres 2011 waren knapp 7 000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen der internationalen Krisenprävention oder Krisenbewältigung tätig. In ihrem Rahmen beteiligt sich die Bundeswehr damit heute an vielfältigen konkreten Aufgaben. Insgesamt haben sich diese Einsätze seit der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 somit neben dem traditionellen Ansatz der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weiteren Auftrag für die Bundeswehr entwickelt.

Für ein solches Engagement außerhalb des Landes und des NATO-Bündnisgebietes wird häufig auch die englische Bezeichnung „out of area“ verwendet. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ein wichtiges und wegweisendes so genanntes „out of area“-Urteil gefällt.

Mit diesem Urteil sorgte das Gericht neben der verfassungsrechtlichen Klarstellung auch für Klarheit in einer schwierigen nationalen wie internationalen Lage Deutschlands. Denn einerseits wurde damals vielfach die Wahrnehmung einer stärkeren internationalen Verantwortung durch Deutschland gefordert; andererseits war das seit der Vereinigung international wichtiger gewordene Land besonders angesichts seiner Geschichte noch auf der Suche nach verbindlichen Maßstäben für das eigene Handeln.

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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

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Gleichstellungspolitik in Deutschland

Gleichstellungspolitik bezeichnet die Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau, also von Geschlechterdemokratie durch

1. spezielle Maßnahmen der Frauenförderung, wie:

  • Frauenförderprogramme,
  • die Einführung der so genannten Frauenquote (z. B. in den politischen Organisationen und Gremien),
  • die Berufung von Gleichstellungsbeauftragten auf Landes- und Kommunalebene und

2. Gender Mainstreaming als integrative und umfassende Gleichstellungspolitik.

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