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Ökosteuer

Ökosteuern sind darauf gerichtet, umweltschädigende Aktivitäten finanziell zu belasten und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu setzen.
In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert, das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

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In der Praxis sollte eine Ökosteuer in der Höhe angesetzt werden, die notwendig ist, um die umweltpolitisch vorgesehene Zielstellung zu erreichen. Aber auch in finanzpolitischer Hinsicht sollte die Ökosteuer möglichst eng an der angezielten Externalität ansetzen.

Ist die Zielstellung der Umweltpolitik eine Verringerung der Kohlendioxidemissionen, dann wäre z. B. eine pauschale Energiesteuer mit festen Sätzen pro Kilowattstunde Strom falsch konstruiert. Es würde nicht berücksichtigt, dass verschiedene Energieträger wie Erdgas, Steinkohle und Windenergie ganz unterschiedliche Kohlenstoffdioxidemissionen haben.
Die Einnahmeerzielung ist ein ausschlaggebender Aspekt für die Einführung von Ökosteuern, wobei Einnahmeerzielung und Anreize zum Umweltschutz nicht im Gegensatz stehen müssen.
Umstritten ist allerdings, ob mit der Einführung von Ökosteuern eine doppelte Dividende erzielt werden kann. Damit ist gemeint, dass neben den gesetzten ökologischen Zielen gleichzeitig auch eine Verringerung der Arbeitslosigkeit erreicht werden kann. Bei der ökologischen Steuerreform in Deutschland spielt diese Frage eine große Rolle.

Pro –––––––– Doppelte Dividende –––––––– Kontra
Einnahmen aus den Ökosteuern werden zur Finanzierung einer Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung genutzt.
Durch die so erreichte Verringerung der Lohnnebenkosten wird ein Impuls für mehr Beschäftigung entstehen.
Durch die Verteuerung der Energie verringert sich die Investitionstätigkeit der Unternehmen, was sich beschäftigungshemmend auswirkt.
Die Gewerkschaften können in Tarifverhandlungen einen Ausgleich für die Verteuerung der Energie durchsetzen, sodass ein möglicher Beschäftigungsimpuls wieder aufgehoben wird.
Notwendige Reformen der
Sozialsysteme werden durch
Ausgleich von Defiziten über Ökosteuern behindert.
  • BWS-POL-0336-03.pdf (250.52 KB)

In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden

  • das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert (siehe PDF "Mineralölsteuergesetz" und PDF "Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung"),
     
  • das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen (siehe PDF "Stromsteuergesetz" und "Stromsteuer-Durchführungsverordnung").

 

  • BWS-POL-0336-04.pdf (334.98 KB)

Die erste Stufe der Steuerreform sah

  • die Erhöhung der Steuersätze für Kraftstoffe, Erdgas und Heizöl sowie
  • die Einführung einer Stromsteuer vor.

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wurde um 0,8 Prozentpunkte gesenkt.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

  • BWS-POL-0336-05.pdf (67.12 KB)

Prinzip der Ökosteuer

Das Prinzip der Ökosteuer besteht darin, Energie zu verteuern, damit sparsam damit umgegangen und die Umwelt geschont wird. Ein großer Teil der Einnahmen aus der Ökosteuer fließt in die Rentenkasse, ein weiterer Teil soll für die stärkere Förderung erneuerbarer Energien – wie Biomasse oder Sonnenenergie – eingesetzt werden.
Insgesamt zeichnet sich ab, dass Art und Umfang des umweltpolitischen Instruments Ökosteuer in der Praxis weniger den Zielen der Umweltpolitik als vielmehr wirtschaftspolitischen Zielstellungen unterliegen. Das ist vor allem auf zwei Gründe zurückzuführen:

  • auf die Notwendigkeit der vorrangigen Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit;
     
  • auf die zunehmend an Bedeutung gewinnenden „schleichenden“ Umweltprobleme, die gegenüber den „klassischen“ Umweltproblemen erst längerfristig in Erscheinung treten, aber irreversibel sind.
  • BWS-POL-0336-06.pdf (75.46 KB)

Ökoaudit

Das Ökoaudit (auch EMAS) ist ein Umweltmanagementsystem, das Unternehmen hilft, Umweltvorschriften einzuhalten und den betrieblichen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern. Es setzt auf freiwillige Teilnahme. (EMAS ist die englische Bezeichnung des europäischen Umwelt-Audit-Systems „Eco-Management and Audit Scheme“. Audit weist darauf hin, dass es um eine systematische umwelttechnische und umweltrechtliche Betriebsprüfung geht.)

Öko-Audit ist ein gemeinschaftliches europäisches und internationales System zur Bewertung und Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Grundlage bildet die Ökoaudit-Verordnung, die 2001 neu aufgelegt wurde.
Im Rahmen des Ökoaudits werden Verfahren entwickelt und Maßnahmen erarbeitet, die zum einen darauf gerichtet sind, moderne Umwelttechnologien tatsächlich zum Einsatz zu bringen. Zum anderen sollen sie bewirken, dass Umweltschädigungen im Zuge betrieblicher Tätigkeit weitestgehend vermieden werden. Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch regelmäßige Kontrollen – so genannte Audits – sichergestellt.

Die Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes werden in Umwelterklärungen, die bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer registriert werden, festgehalten. Bei Erfüllung der Vorgaben dürfen die Unternehmen mit dem neuen Ökoaudit-Logo werben. Das ist neben der höheren Rechtssicherheit und der effektiveren Eigenüberwachung ein wichtiger Anreiz für die Unternehmen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Ökosteuer." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/oekosteuer (Abgerufen: 23. May 2025, 15:55 UTC)

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