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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

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Ratenkredit

Dieser Kredit, auch Anschaffungskredit genannt, dient vorrangig der Finanzierung langlebiger Konsumgüter mit hohem Gebrauchswert, z. B. Autos und Möbel.

  • Die Laufzeit beträgt zwischen 12 und 72 Monaten.
  • Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
  • Die Kreditsumme wird bar ausbezahlt oder dem Girokonto des Kreditnehmers gutgeschrieben.
  • Die Zinszahlung und Rückzahlung (Tilgung des Darlehens) erfolgen in gleichbleibenden Monatsraten.

Ratenkredite werden auch häufig als kurzfristige Kredite von Versandhäusern, über Homeshopping, Teleshopping angeboten.

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Nominalzins/Effektivzins

Nominalzins ist der Zinssatz in Prozent auf den Betrag der Geldanlage/des Kredits für genau ein Jahr (p. a. für per annum pro Jahr).
Der Effektivzins ist der Zinssatz unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit sowie aller weiteren Kosten.
Er gibt den Ertrag der Anlage bzw. die gesamten Kosten des Kredites an. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist er der entscheidende Zinssatz.

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