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Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesverkehrswegepläne werden für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit gültige gilt von 2001 bis 2015.
Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro. Mit einer darüber hinaus gehenden Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Vorhaben zu planen, bei denen größere Finanzierungsansätze erst nach 2015 anfallen, die aber gleichwohl insgesamt geplant werden müssen. Sie gewährleistet ein zusätzlich umsetzbares Baupotenzial, das dann aktiviert werden kann, wenn es bei anderen Vorhaben zu Verzögerungen bei der Realisierung kommt.

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Leitbild Verkehr

Mit dem Leitbild Verkehr wird aus der Sicht der Bundesraumordnung der Bedarf an Verkehrsverbesserung, -verlagerung und -entlastung dargestellt. Durch die Wiedervereinigung Deutschlands hat sich insbesondere eine bedeutende Erhöhung des Verkehrsbedarfs in West-Ost-Richtung ergeben, sodass das Verbindungsnetz in Deutschland und Mitteleuropa neu strukturiert werden muss. Ebenso ist der Inlandverkehr insgesamt besser zu strukturieren, zu vernetzen, und Ballungen müssen entzerrt werden. Ein weiteres Problem stellt die angestrebte zunehmende Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlichere Schiene dar.

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