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Parlament

Der Bundestag liegt im Zentrum, im institutionellen Kern des politischen Systems Deutschlands. Er ist das einzige Verfassungsorgan, das direkt vom Volk gewählt wird. Das verleiht dem Parlament als Institution und den Parlamentsmitgliedern eine besondere Legitimation. Denn das Volk übt seine politische Macht nicht direkt aus, sondern überträgt sie in Wahlen auf Volksvertretungen auf den drei Ebenen von Bundestag, Länderparlamenten und kommunalen Vertretungen.
Seit der Frühzeit des Parlaments in Großbritannien wird über die typischen Parlamentsaufgaben nachgedacht.
Dem Bundestag obliegt die Gesetzgebung des Bundes.

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Politik und Architektur: Bundestag und Bundeskanzleramt

Die Gebäude für die Spitzenämter der Politik gehören zu den politischen Symbolen eines Landes. Im Unterschied zu Monarchien oder Diktaturen gibt es in der Demokratie nicht einen einzelnen Bauherren, sondern repräsentativ-politische Gremien, die mittels öffentlicher Planungs- und Bauwettbewerbe über die architektonische Gestaltung der Staatsbauten entscheiden. Der Umzug von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin eröffnete die seltene Chance, ein Parlaments- und Regierungsviertel neu zu konzipieren, öffentlich zu diskutieren und zu bauen. Vor dem Brandenburger Tor entstand ein „Band des Bundes“ mit dem Parlament im Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt als Bausolitäre.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Aufgaben und Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Aufbau der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Stellung ein.
Das Bundesverfassungsgericht wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates eingerichtet (Rechtssicherheit für den Bürger, Verhinderung der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Staat). Neben den anderen Staatsgewalten ist es ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das keiner anderen Behörde untersteht.

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Demokratien in der EU

Die 27 EU-Staaten sind repräsentative Demokratien mit gewählten Volksvertretungen. In allen EU-Staaten bis auf Zypern gibt es ein Staatsoberhaupt und einen Regierungschef. Die Machtverteilung zwischen beiden unterscheidet sich in den EU-Staaten deutlich. Das Staatsoberhaupt kann rein repräsentative Aufgaben haben, aber auch exekutive Rechte ausüben. Die französische Regierungsform wird als semi-präsidentiell bezeichnet, die Mehrzahl der EU-Staaten gelten als parlamentarisch. In 12 Staaten gibt es neben dem Abgeordnetenhaus noch eine zweite Kammer, die jedoch außer in Italien weniger Rechte besitzt als die erste.
In allen EU-Staaten außer Malta gibt es mehr als zwei parlamentarische Parteien. Dies führt mit wenigen Außnahmen zu Koalitionsregierungen. Zudem haben sich in Westeuropa bestimmte Parteienfamilien mit einer gemeinsamen (europäischen) Tradition herausgebildet, die auch im Europaparlament zusammenarbeiten.

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Grundtypen von Herrschaftsformen

Die in der Gegenwart bestehenden Herrschaftsformen können nach zwei Grundtypen unterschieden werden:

  • konstitutionelle Demokratie (demokratischer Verfassungsstaat) und
  • Autokratie/Diktatur (Einzelherrschaft).

Diese Unterscheidung erfolgt anhand bestimmter Unterscheidungskriterien, zumeist historisch-empirisch nach den Strukturen der Institutionen, Verfahren und Normen (Strukturtypologie).
Die so genannte Herrschaftsmessung erfasst in verschiedenen internationalen Projekten die Veränderungen, die sich im Leistungsprofil der Herrschaftsformen nach Ländern und Jahren vollziehen.

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