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Entwicklungspolitik und Ziele

Entwicklungspolitik bewegt sich in einem Spannungsverhältnis zwischen außenwirtschaftlichen sowie außen-, sicherheits- und finanzpolitischen Interessen einerseits und spezifischen, an den Bedürfnissen der Entwicklungsländer orientierten Zielen andererseits.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich ein Wandel in der Entwicklungspolitik von der Nord-Süd-Zusammenarbeit in Richtung auf internationale Kooperation zur Lösung globaler Probleme vollzogen.
Das Leitbild nachhaltiger Entwicklung besteht darin, die geringer werdenden finanziellen Mittel auf die Bewältigung globaler Probleme mit hohem Risiko zu konzentrieren.

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Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

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Verteilung von Bildung in der Gesellschaft

Die Entwicklung zu einer Informations- und Wissensgesellschaft ist mit einem steigenden Bildungsbedarf verknüpft: Die Verfügbarkeit von Bildung entscheidet zunehmend über individuelle Lebenschancen (Einkommen bzw. materieller Wohlstand, Ansehen, Einflussmöglichkeiten). Deshalb ist Chancengleichheit im Bereich der Bildung ein wichtiger Gradmesser für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft.
In Deutschland besteht trotz prinzipieller Chancengleichheit im Bildungszugang noch wenig Bildungsgerechtigkeit. Soziale Ungleichheiten zeigen sich vor allem in schichtspezifischen Unterschieden und einer ungleichen Bildungsbeteiligung von Migranten. Auch die PISA-Studien bestätigten diese Tendenzen und zeigten zudem insgesamt unterdurchschnittliche Leistungen deutscher Schüler im internationalen Vergleich. Umfassende Chancengleichheit in Verbindung mit einem hohen Qualifikationsniveau ist in Deutschland im Bereich der Bildung noch nicht erreicht.

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Freiheit oder Gleichheit

Freiheit und Gleichheit gehören seit der Aufklärung, der amerikanischen und der französischen Revolution zu den Grundbegriffen des modernen Demokratieverständnisses und sind in Deutschland im Grundgesetz fixiert. Sie gehören zu den Grund- und Menschenrechten. Der Schutz und die Garantie des Eigentums und die Durchsetzung rechtlicher Gleichheit für alle Menschen stehen seit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung 1789 in einem fortwährenden Spannungsverhältnis. In der Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ bündelt sich diese Auseinandersetzung. Da eine Herstellung der „Gleichheit“ ökonomisch nicht möglich ist, obliegt es dem Sozialstaat, Chancengleichheit und eine Existenz sichernde Grundversorgung durchzusetzen.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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