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Stabilitätsgesetz: „Magisches Viereck“

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft – kurz Stabilitätsgesetz (StWG) – sind wichtige wirtschaftspolitische Ziele und die dazu notwendigen Instrumente vorgegeben: Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese vier Ziele werden auch als Magisches Viereck bezeichnet. Bund und Länder haben auf gesamtgesellschaftliches Gleichgewicht zu achten, d. h. sie sollen sich antizyklisch verhalten. Die einzelnen Ziele sind durch die wechselseitige Abhängigkeit nicht gleichzeitig und vollständig erreichbar (z. B. Wirtschaftswachstum und Preisstabilität). Es existiert ein wirtschaftspolitischer Zielkonflikt. Aufgabe und Schwierigkeit der Politik besteht darin, diese Konflikte zu akzeptieren und sie auf Zeit zu lösen.

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Ökosteuer

Ökosteuern sind darauf gerichtet, umweltschädigende Aktivitäten finanziell zu belasten und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu setzen.
In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert, das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

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Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland

Die reale Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland entspricht keiner der beiden Grundtypen von Wirtschaftsmodellen in Reinform. Sie wird vielmehr als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Grundidee und Ziele dieser Wirtschaftsordnung sind die Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Verknüpfung der sozialen Absicherung der Bürger.

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Umweltbilanz in Deutschland

Bei der Herstellung von Produkten und Dienstleistungen werden Ressourcen verbraucht. Dabei sind die produktbezogenen Energiebilanzen und Stoffbilanzen entscheidend. Ein umfassendes Konzept zur Steuerung möglichst vieler Umweltprobleme ist notwendig, verschiedene Ansätze existieren, ein einziges Allheilmittel gibt es nicht. Gesetzliche Regelungen, Steuern und Abgaben, Umweltzertifikate, Eigeninitiativen und das veränderte Umweltbewusstsein der Bürger gehören zu den Steuerungsinstrumenten.

Ein besondere Funktion haben Ökobilanzen. Sie sind eine Entscheidungshilfe im Umweltschutz. Angestrebt werden – aus der Sicht eines ganzheitlichen Umweltschutzes – nachvollziehbare Bewertungen über alternative Lösungen von Umweltproblemen. Das Umweltbundesamt hat den Begriff Ökobilanz als einen möglichst umfassenden Vergleich der Umwelteigenschaften von Produkten und Verfahren beschrieben.

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Freiwillige Warenkennzeichnung

Die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist eine der wichtigsten Verordnungen zum Schutz des Verbrauchers. In ihr ist die Pflichtkennzeichnung aller Waren gesetzlich geregelt. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum/ MHD, die Mengenbezeichnung und der Name und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie eventuelle Unverträglichkeitsreaktionen bei bestimmten Zusatzstoffen. Freiwillige, über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Warenkennzeichnungen sind erlaubt. Diese haben den Zweck, dass der Verbraucher solche zusätzlichen Informationen zum Produkt erhält, die eine Kaufentscheidung günstig beeinflussen. Eine besondere Form von freiwilligen Warenkennzeichnungen stellen die Güte-, Prüf- und Warenzeichen dar. In den überwiegenden Fällen soll damit dem Verbraucher deutlich gemacht werden, dass es sich hierbei um besonders qualitativ hochwertige Waren handelt.

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Verbraucherschutz, Umwelt- und Gesundheitspolitik der EU

Mit der Errichtung des Binnenmarktes und gefördert durch die Erkenntnis, dass Umweltprobleme sowie die Gewährleistung eines möglichst hohen Gesundheitsniveaus und der Verbraucherschutz internationale Anliegen sind, nehmen Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherpolitik innerhalb der Europäischen Union (EU) einen sich zunehmend vergrößernden Stellenwert ein. Durch die Schaffung rechtlicher Grundlagen beteiligt sich die Gemeinschaft aktiv an diesen Politikbereichen. Dabei werden nicht nur mehrjährige Aktionsprogramme beschlossen, wie z.B. das Sechste Umweltprogramm Umwelt 2010, sondern auch Abkommen mit Drittstaaten und Ländergruppen ausgehandelt. Die Errichtung europäischer Agenturen ermöglicht eine effektive Informationspolitik sowie ein koordiniertes Handeln der Gemeinschaft in den jeweiligen Bereichen.

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