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Marschmusik

Marschmusik ist eine Sammelbezeichnung, die die Gattung Marsch sowohl als eine Hauptform der Militärmusik als auch in den unterschiedlichsten musikalischen Zusammenhängen, bis hin zur populären Musik, bezeichnet.

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Die Frühsozialisten oder Sozialutopisten

Entscheidende Anstöße für die sozialistische Gesellschaftstheorie und die Arbeiterbewegung kamen von den Frühsozialisten oder Sozialutopisten, die vor allem in Frankreich Anfang des 19. Jh. auf höchst unterschiedliche Weise Modelle einer guten Gesellschaft entwarfen. Zu den wichtigsten Vertretern gehören Graf CLAUDE HENRI DE SAINT-SIMON, CHARLES FOURIER, PIERRE JOSEPH PROUDHON, LOUIS AUGUSTE BLANQUI und LOUIS BLANC, sowie der Engländer ROBERT DALE OWEN und der in Magdeburg geborene WILHELM WEITLING.

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Grundströmung Konservatismus

Der Konservatismus entfaltete sich im frühen 19. Jh. als politische Gegenbewegung zu liberalen und demokratischen Ideen der Aufklärung, insbesondere gegen ihre Ausformung und Radikalisierung in der Französischen Revolution. Die konservative Lehre zielt darauf, das Bewährte der bestehenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ordnung im Grundsatz zu erhalten und traditionelle Werte, Strukturen und Institutionen zu schützen (Traditionalismus).

Die sozialen Träger waren zunächst vor allem Feudaladel und Kirche, die sich mit der Gefahr ihres Machtverlusts konfrontiert sahen. Im 19. Jh. wurde der Konservatismus neben Liberalismus und Sozialismus zur dritten großen Denkströmung dieser Zeit. Konservative Denker lehnen das individualistische Denken des Liberalismus und den Vernunftoptimismus der Aufklärung ab und betonen stattdessen die Bedeutung historisch gewachsener Institutionen, geschichtlicher Traditionen und christlicher Werte. Die verschiedenen Ausprägungen des Konservatismus zeigen Annäherungen an liberale und soziale Ideen, aber auch Verbindungen zum Nationalismus.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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