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Das politische System der USA

Die aus 50 weitgehend eigenständigen Bundesstaaten bestehenden USA sind eine präsidiale Bundesrepublik. Jeder Bundesstaat ist der Union durch die Anerkennung der Verfassung verpflichtet. Die Verfassung von 1787, die älteste noch gültige Verfassung der Welt, sichert das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung und gewährt allen Bürgern der USA die gleichen Grundrechte. Der mächtigste Mann im Staat ist der Präsident. Bei ihm liegt die exekutive Gewalt des Bundes. Er ist Regierungschef, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Staatsoberhaupt in einer Person. Die Gesetzgebung, d. h. die legislative Gewalt, obliegt in den USA dem Kongress, einem Zweikammer-Parlament aus Senat und Repräsentantenhaus. In der Parteienlandschaft der USA hat sich historisch ein Zweiparteiensystem herausgebildet. Dieses System wird von der Demokratischen und der Republikanischen Partei getragen.

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Widerstandsrecht

Das Widerstandsrecht in der Bundesrepublik ist im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 geregelt. Dort wird jedem Bürger „gegen jeden, der es unternimmt, diese [die bundesrepublikanische] Ordnung zu beseitigen“, das Recht zum Widerstand zugesprochen, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Beim Widerstandsrecht handelt es sich um ein Notwehrrecht zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Rechtsordnung, welches allerdings engen Grenzen unterliegt und nur bei offensichtlicher Bedrohung angewendet werden darf.

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Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland

Die reale Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland entspricht keiner der beiden Grundtypen von Wirtschaftsmodellen in Reinform. Sie wird vielmehr als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Grundidee und Ziele dieser Wirtschaftsordnung sind die Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Verknüpfung der sozialen Absicherung der Bürger.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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Hannah Arendt – die Freiheit des Handelns

* 14.10.1906 Minden bei Hannover
† 04.12.1975 New York

Berühmt geworden ist HANNAH ARENDT durch ihr politisches Hauptwerk über den Totalitarismus und die Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess. Als deutsche Jüdin musste sie – 1933 kurzzeitig von der Gestapo verhaftet – aus Deutschland fliehen und engagierte sich, erst in Paris, dann in New York, in mehreren jüdischen Hilfs- und Kulturorganisationen. In ihrer politischen Theorie setzte sie sich vehement für eine pluralistische Gesellschaft ein, die vom freien, gemeinschaftlichen Handeln der Bürger geprägt ist.

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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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