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Bismarcks Weg der nationalen Einigung Deutschlands „von oben“

Seit der Zeit des preußischen Verfassungskonfliktes betrieb BISMARCK eine Politik der Einigung Deutschlands „von oben.“ Er wollte damit auch einen Großteil seiner inneren Feinde aus den Reihen der Liberalen auf seine Seite ziehen. Nach den preußischen Siegen im Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 und im Deutschen Krieg von 1866 über Österreich war ihm der Erfolg seiner politischen Strategie gewiss. Sein Ansehen in der öffentlichen Meinung, auch bei den Liberalen, stieg enorm. Eine Folge der Politik BISMARCKS war die Spaltung des politischen Liberalismus. Die Liberalen, die BISMARCK folgten und die Einheit vor die Freiheit stellten, sammelten sich nun in der Nationalliberalen Partei, die die Politik von BISMARCK unterstützte. Die Proklamation des preußischen Königs zum Deutschen Kaiser in Versailles durch die Fürsten war eine von BISMARCK einstudierte Geste, die eines ganz klarmachte: Das Deutsche Reich war ein Geschenk der Fürsten an das Volk, und dieses Geschenk konnte von den Fürsten auch wieder zurückgenommen werden.

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Staatsbürger, EU-Bürger, Weltbürger

Durch Wahlen und Abstimmungen nehmen die Staatsbürger einer Demokratie an der Volkssouveränität teil. Ihr Grundrecht auf politische Teilhabe ist auf das Staatsterritorium bezogen.

Die europäische Entwicklung seit dem Westfälischen Frieden von 1648 hat die Verbindung von Nationalstaat und Demokratie über das Territorium herbeigeführt. Gegenwärtig verändert sich das System moderner Nationalstaaten durch die „Entterritorialisierung von Politik, Herrschaft und Regierungsgewalt“ (DAVID HELD, 1995). Die Staatsangehörigkeit kann in andere Länder mitgenommen werden, sie wird „flexibel“. Sie wird überlagert von supranationalen Bürgerschaften. Die Europäische Union begründet eine Unionsbürgerschaft, eine Weltbürgerschaft erscheint vielen als politisches Ziel.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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