Direkt zum Inhalt

8 Suchergebnisse

Alle Filter zurücksetzen
Artikel lesen

Bismarcks Sozialistengesetz

Zwei Attentate waren im Jahre 1878 für BISMARCK Anlass für das Sozialistengesetz, welches sich „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ richtete. Demzufolge wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereine sowie ihre Versammlungen und Druckschriften verboten. Verstöße wurden mit Berufsverbot, dem Verlust der Freizügigkeit, Ausweisung oder Gefängnis geahndet.
Das Gesetz, welches bis 1890 in Kraft blieb verfehlte letzlich seine Absicht. Die deutsche Sozialdemokratie ging aus der Zeit des Sozialistengesetzes gestärkt hervor. Die Auswirkungen des Gesetzes behinderten jedoch noch lange die politische Einbeziehung der Sozialdemokratie in die bürgerliche Gesellschaft Deutschlands.

Artikel lesen

Nationalsozialistische Innenpolitik

Die Innenpolitik des NS-Regimes war gekennzeichnet von Antisemitismus, Gewalt gegen Andersdenkende, Wiederaufleben des Militarismus und damit ist erster Linie ausgerichtet auf Krieg.
Zur Machtausübung baute die NS-Diktatur einen enormen Propagandaapparat auf. Alle Medien waren gleichgeschaltet und auf die Massenmobilisierung ausgerichtet.
Zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bedienten sich die Nationalsozialisten dreier Säulen, der Legalitätsfassade (Akzeptanz durch Notverordnungen und Gesetze), der staatlichen und außerstaatlichen Gewaltausübung und der Propaganda. Diese drei Säulen kennzeichnen sowohl die Innen als auch die Außenpolitik des NS-Regimes.

Artikel lesen

Interessenorganisationen in Deutschland

Interessenorganisationen (Verbände) wirken nach den Parteien als wichtigste Vermittlungsinstanz zwischen Bevölkerung und Staat. Verbände nehmen nicht nur Einfluss auf die politische Willensbildung zugunsten der Verbandsmitglieder, sie sind selbst Bestandteil des politischen Systems.
In Deutschland gibt es schätzungsweise etwa 200 000 Verbände. Besonders einflussreich treten Gewerkschaften auf. Über den direkten Zugang zum Bundestag verfügen über 1 500 Verbände, die sich zuvor in einer öffentlichen Liste registrieren ließen. Interessenorganisationen sind auf allen Politikfeldern aktiv, vorzugsweise in Wirtschafts- und Finanzfragen, dann auf sozial-, kultur- und umweltpolitischen Gebieten.

Artikel lesen

Arbeitgeberverbände

Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgebern, die nach Branchen und regional organisiert sind. Sie vertreten insbesondere die sozialpolitischen und wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Ihre Ziele dabei sind u.a. mehr Eigeninitiative und Selbstverantwortung, Sicherung des Privateigentums, Unternehmerfreiheit und zurückhaltende Lohnpolitik.
Spitzenorganisation in Deutschland ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA). Auf internationaler Ebene sind z. B. die „Internationale Arbeitgeberorganisation“ (IOE) und der „Generalrat der Europäischen Industrieverbände“ (REI) zu nennen.

Artikel lesen

Sozialpartner

Voraussetzung für die Tariffähigkeit ist der Zusammenschluss von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in entsprechenden Organisationen. Die Verbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezeichnet man als Sozialpartner. So gesehen trifft der Begriff Tarifpartner den Inhalt der Zusammenarbeit eher. Beide sind mit der Schaffung einer sinnvollen Ordnung des Arbeitslebens soziale Gegenspieler.

Artikel lesen

Tarifautonomie und Tarifverträge

Durch Tarifverträge wurden angemessene Arbeitsbedingungen erkämpft und durchgesetzt. Die Tarifvertragsparteien sind zuständig für die Tarifverträge, die sie geschlossen haben. Sie erfüllen eine Schutzfunktion, weil sie die Verhandlungsschwäche des einzelnen Arbeitnehmers beim Aushandeln der Arbeitsbedingungen ausgleichen. Mit Tarifverträgen werden die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt, die Inhalt, Abschluss und Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen.

Ohne die abgesicherte Tarifautonomie wäre der einzelne Arbeitnehmer im Bezug auf seine Arbeitsbedingungen erpressbar und der Unterbietungskonkurrenz ausgeliefert. Die Tarifautonomie hat ihre gesetzliche Grundlage in der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes und im Tarifvertragsgesetz. Die Koalitionsfreiheit räumt den Arbeitnehmern nicht nur den garantierten freiwilligen Zusammenschluss in Gewerkschaften ein, sondern auch das Recht, innerhalb des vom Grundgesetz bestimmten Wirkungskreises Arbeits- und Lebensbedingungen durch Tarifverträge zu regeln, die wie Gesetze gelten.

Artikel lesen

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)
Artikel lesen

Neoklassik und Monetarismus

Die neoklassische Wirtschaftstheorie (kurz: Neoklassik) ist eine wirtschaftspolitisch einflussreiche Theorieschule der Volkswirtschaftslehre, die auf den Lehren der klassischen Nationalökonomie, zu deren bekanntesten Vertretern ADAM SMITH (1723–1790), DAVID RICARDO (1772–1823) und JEAN-BAPTISTE SAY (1767–1832) gehörten, fußt. Sie setzt auf die Selbstheilungskräfte des Marktes zur Überwindung wirtschaftlicher Krisen.

Im Unterschied zum Keynesianismus, der Beschäftigungskrisen aus einer unzureichenden Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage erklärt, sieht die Neoklassik die zentrale Ursache der Arbeitslosigkeit in einer zu geringen Flexibilität der Löhne. Die vom Keynesianismus postulierten Möglichkeiten des Staates, durch Geld- oder Fiskalpolitik eine dauerhafte Beeinflussung des gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsniveaus zu erreichen, werden von der Neoklassik bezweifelt.

8 Suchergebnisse

Fächer
  • Geschichte (2)
  • Politik/Wirtschaft (6)
Klassen
  • 5. Klasse (8)
  • 6. Klasse (8)
  • 7. Klasse (8)
  • 8. Klasse (8)
  • 9. Klasse (8)
  • 10. Klasse (8)
  • Oberstufe/Abitur (8)
Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025