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Kunst des 19. Jahrhundert

Als Stilepoche der Kunstgeschichte ist das 19. Jahrhundert ein „langes“ Jahrhundert. Es reicht vom Ende des Barock bis zum Beginn der abstrakten Kunst, also von etwa 1770 bis zum Ersten Weltkrieg.

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Hannah Arendt – die Freiheit des Handelns

* 14. Oktober 1906 in Minden bei Hannover
† 4. Dezember 1975 in New York

Berühmt geworden ist HANNAH ARENDT durch ihr politisches Hauptwerk über den Totalitarismus und die Berichterstattung über den Jerusalemer EICHMANN-Prozess. Als deutsche Jüdin musste sie – 1933 kurzzeitig von der Gestapo verhaftet – aus Deutschland fliehen und engagierte sich, erst in Paris, dann in New York, in mehreren jüdischen Hilfs- und Kulturorganisationen.

In ihrer politischen Theorie setzte sie sich vehement für eine pluralistische Gesellschaft ein, die vom freien, gemeinschaftlichen Handeln der Bürger geprägt ist.

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Simone de Beauvoir

* 9. Januar 1908 in Paris
† 14. April 1986 in Paris

SIMONE DE BEAUVOIR, die Lebensgefährtin JEAN-PAUL SARTREs, wird als Pionierin des Feminismus bezeichnet. Sie wehrte sich dagegen mit den Worten: „Ich hielt mich nie für eine ‚Frau', ich war ich.“
Von einigen wird sie auch als eigentliche Schöpferin des Existenzialismus angesehen. Das Schlagwort des Existenzialismus stammt von ihr: „Der Mensch ist frei geboren.“

Welchen Anteil sie an der existenziellen Philosophie SARTRES hat, wird kaum herauszufinden sein.
Ihre großen literarischen Themen waren Freiheit, Menschenrechte, Emanzipation.

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Inhalte der Grundrechte

Die Fundamentalnorm des Grundgesetzes ist die Menschenwürde als Anspruch jedes Menschen, um seiner selbst willen geachtet zu werden. Sie ist als Leitprinzip der Verfassung von elementarer Bedeutung und verkörpert den obersten Wert.
Das Grundgesetz enthält eine weit reichende Garantie von Grundrechten (Grundrechtskatalog), in denen die Menschen- und Bürgerrechte detailliert benannt werden. Inhaltlich können Grundrechte unterschieden werden in:

  • Freiheitsrechte und
  • Gleichheitsrechte.

Die Freiheitsrechte begrenzen den staatlichen Zugriff auf bestimmte Bereiche des menschlichen Lebens (Abwehrrechte) und geben dem Bürger das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe (Mitwirkungsrechte).
Die Gleichheitsrechte sollen die Chancengleichheit der Individuen und ihre rechtliche Gleichheit gegenüber dem Staat sichern. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz beinhaltet ein staatliches Willkürverbot und ist als Gleichbehandlungsgebot zu verstehen: Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches darf nicht willkürlich gleich behandelt werden.

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Staatsbürger: Rechte und Pflichten

Die Gesamtheit aller in Deutschland lebenden Personen werden als Einwohner, Bewohner oder Bevölkerung bezeichnet. Staat, Nation und Volk bestehen aus Mitgliedschaften von Menschen, die wechselseitige Verantwortung tragen. Diese werden Bürger genannt. Die Mitgliedschaften vereinen in landestypischer Weise objektive Merkmale wie Territorium, Herrschaft, Religion, Abstammung mit subjektivem Gemeinschaftsgefühl (Wir-Gefühl, National-Gefühl). Ihren politischen Ausdruck finden sie in den Bürgerrechten.

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Terrorismus

Der Begriff Terrorismus bezeichnet im Allgemeinen die politisch motivierte Anwendung von Gewalt. Der Gebrauch des Begriffs zeigt jedoch eine große Unklarheit und Bedeutungsvielfalt. Die wesentlichen Kennzeichen des Terrorismus können in Abgrenzung zu anderen Gewaltformen bestimmt werden:

  • Terrorismus verfolgt politische Ziele,
  • ist mit Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung verbunden und
  • zielt auf psychologische Auswirkungen (Angst und Schrecken).

Träger sind nicht-staatliche Akteure, die ihre Gewalttaten auch gegen zivile Personen und Einrichtungen richten.
Davon zu unterscheiden ist staatlicher Terror, der durch Repressionsmethoden und die Verbreitung von Angst auf die Stabilisierung und Erweiterung der Macht eines Regimes zielt.
Die Bekämpfung des Terrorismus ist aufgrund seiner spezifischen Strukturen und Methoden sehr schwierig. Terroristische Macht- und Gewaltstrukturen können mit traditionellen militärischen Mitteln nicht wirkungsvoll beseitigt werden. Experten befürworten im Kampf gegen den Terrorismus eine Kombination aus finanz-, wirtschafts-, sozial- und entwicklungspolitischen Maßnahmen. Es bleibt ständige Aufgabe aller Staaten, effektive Strategien gegen den Terrorismus einzusetzen, ohne dabei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte zu gefährden.

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Rechtsgrundlagen internationaler Politik

Als internationale Politik werden alle Beziehungen und zielgerichteten Handlungen bezeichnet, die von Akteuren aus dem Bereich des gesamten politischen Systems (Regierungen, Verbände usw.) und den internationalen Organisationen (EU, NATO usw.) gestaltet, bzw. durchgeführt werden. Das Handeln der Akteure der internationalen Politik findet nicht in einem rechtsleeren Raum statt, sondern orientiert sich an einer Vielzahl von Normen und Regeln. Vor allen Dingen nach den schrecklichen Geschehnissen des Ersten und Zweiten Weltkrieges haben die Staaten eine Vielzahl von Verträgen und Übereinkommen geschaffen, die ein friedliches und sicheres Zusammenleben im internationalen Umfeld garantieren sollen. Die rechtlichen Grundlagen setzen sich aus dem Völkerrecht, dem internationalen Recht und dem Recht der internationalen und supranationalen Organisationen (z. B. das Europarecht oder das UN-Kaufrecht) zusammen. Zudem wurden mehrere Institutionen ins Leben gerufen (der Internationale Gerichtshof, der Internationale Strafgerichtshof), die dazu beitragen sollen, dass die Akteure der internationalen Politik auf der Grundlage der rechtlichen Regeln handeln.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Unilateralismus und Multilateralismus

Unilateralismus und Multilateralismus sind die zwei möglichen strategischen Grundhaltungen in der Außenpolitik eines Staates:

  • Eine unilaterale Politik ist dadurch charakterisiert, dass der Staat nur dann mit anderen Staaten kooperiert, wenn dies seinen eigenen Interessen entspricht.
     
  • Multilateralismus ist hingegen eine bevorzugte Strategie zur Lösung von Problemen, die von einzelnen Staaten nicht mehr allein bewältigt werden können. Multilaterale Politik besteht dabei insbesondere aus der internationalen Kooperation möglichst vieler Staaten, indem diese regelmäßig verhandeln, Vereinbarungen treffen, Verträge abschließen, Bündnisse eingehen oder auch gemeinsame Organisationen begründen.

Welche der beiden Grundstrategien in der Außenpolitik eines Staates überwiegt, hängt von den Entwicklungen in der internationalen Politik und in der jeweiligen Innenpolitik ab.
Unilaterales Handeln könnte neben rein nationalen Interessen auch zum Ziel haben, Probleme der internationalen Politik – wie Herstellung des Weltfriedens oder den Schutz der globalen Umwelt – zu lösen. Es kann jedoch auch die Gefahr einer Schwächung des internationalen Systems entstehen.
Multilaterale Außenpolitik bezweckt die Vereinbarung internationaler Regeln zu solchen Themenfeldern wie Sicherung der Menschenrechte, Kampf gegen Drogen-, Menschen- und Waffenhandel oder gegen die Ausbreitung von Infektionskrankheiten.

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Reformbedarf der UNO

Die Forderung nach einer Reform der UNO ist fast so alt wie die Weltorganisation selbst.
Allgemein geht es dabei zumeist einerseits um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit einzelner Organe sowie des Gesamtsystems der Vereinten Nationen und andererseits um eine Anpassung an sich wandelnde weltpolitische Konstellationen.
Neuen Aufschwung erhielten Reformforderungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90. Durch das Ende des weltpolitischen Gegeneinanders von Ost und West sah man nun die Möglichkeit der Realisierung schon lange diskutierter Verbesserungen der Funktionsfähigkeit einzelner Organe. Zudem spielten neue globale Herausforderungen wie beispielsweise eine veränderte internationale Sicherheitslage oder Prozesse der Globalisierung eine wichtige Rolle. Reformvorschläge beziehen sich daher heute auf einzelne Organe sowie auf verschiedene Tätigkeitsbereiche der UNO.
Im Auge behalten muss man allerdings, dass der Vorschlag für und die Realisierungschance von Reformen immer auch abhängig von (gegensätzlichen) politischen Interessen der UN-Mitgliedstaaten ist. Das wurde auch an den ernüchternden Ergebnissen des Reformgipfels 2005 anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Weltorganisation deutlich.

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Die UNO als Internationale Organisation (Theoriedebatte)

Bei dem Begriff „Internationale Organisationen“ denkt man als erstes an einige konkrete Staatenverbindungen, z. B. die UNO, die NATO oder die EU. Eine weltumspannende Organisation wie die UNO engagiert sich in sehr vielen Bereichen. Aber hat das für uns konkrete Auswirkungen? Denkt man ein wenig weiter, so kommt man schnell darauf, dass ihre Wirkungs- und Handlungsmöglichkeiten wahrscheinlich auch mit der Frage zusammenhängen, welche Position die Weltorganisation im Verhältnis zu den Staaten hat.

Theorien über Internationale Organisationen beschäftigen sich u. a. mit folgenden Fragen: Welche Rolle nehmen internationale Organisationen in den internationalen Beziehungen ein? Und welche Rolle können oder sollten sie einnehmen? Sind sie einfach diplomatische Instrumente für die Politik mächtiger Staaten? Oder gleichen sie Arenen, in denen verschiedene Staaten verhandeln sowie sich und ihre (gemeinsame) Politik koordinieren? Oder können sie sogar als eigenständiger Akteur gegenüber Staaten auftreten?

Verschiedene Theorien beantworten diese Fragen unterschiedlich. Die Kenntnis solcher Theorien kann hilfreich für die eigene politische Meinungsbildung sein.

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Enlightenment

Durch die geistesgeschichtliche Periode der Aufklärung (Enlightenment) wurde die Vernunft als Maßstab des menschlichen Handelns, der gesellschaftlichen Verhältnisse und religiöser Fragen etabliert. Traditionen und gesellschaftliche Verhältnisse, die bis dahin als von Gott gegeben angenommen worden waren (z.B. die Monarchie, die gesellschaftlichen Unterschiede), wurden nun kritisch hinterfragt. Die Aufklärung löste eine Fortschrittsbewegung in den Wissenschaften, in Erziehung, Religion und im politischen Denken aus. Alle politischen Emanzipationsbewegungen haben ihren Ursprung in der Gedankenwelt der Aufklärung.

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Wahlrecht und Wahlsystem in Deutschland

Wahlen sind für die Masse der Bevölkerung die einzige Form politischer Beteiligung. Nur mittels Wahlen lassen sich in Massendemokratien Interessen und Meinungen so bündeln, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden können.

Das Wahlsystem in Deutschland ist keine Mischung zweier Verfahren, sondern personalisierte Verhältniswahl mit zwei Eigentümlichkeiten. Zum einen schließt die Fünfprozentklausel jene Parteien aus, die bundesweit nicht mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten. Gewinnt eine Partei jedoch mindestens zwei Direktmandate, ist sie mit diesen vertreten. Zum anderen hat jeder Wähler zwei Stimmen: die erste für den Wahlkreiskandidaten, die zweite für die Parteiliste. Die zweite entscheidet über die Zahl der gewonnenen Mandate.

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Politisches Denken im westlichen und östlichen Kulturkreis

Politisches Denken befasst sich mit

  • den Herrschaftsverhältnissen in Gesellschaften und
  • den Prinzipien politischer Ordnungen.

Zentrale Fragen betreffen das Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Staat sowie die Ausgestaltung und Legitimation von (staatlicher) Herrschaft. Ganz entscheidend ist dabei das zugrunde liegende Menschenbild, das in verschiedenen Epochen, Herrschaftssystemen und Kulturkreisen erheblich differiert. So weisen die politischen Vorstellungswelten des westlichen und östlichen Kulturkreises in ihren Grundzügen große Unterschiede auf, da sie auf anderen kulturell-religiösen Wertesystemen beruhen.

Das politische Denken des westlichen Kulturkreises basiert seit der Aufklärung auf der Vorstellung des selbstbestimmten Individuums mit naturgegebener Würde, das zu Selbstentfaltung und eigenverantwortlicher Lebensgestaltung fähig ist.
Im politischen Denken des östlichen Kulturkreises ist der Mensch stärker in ein hierarchisches, auf Traditionen und Religion beruhendes soziales Gefüge eingebunden; tendenziell hat die Gemeinschaft Vorrang vor dem Einzelnen und seinen individuellen Rechten.

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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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Charta 77

Die Charta 77 war eine kleine Bürgerinitiative in der damaligen Tschechoslowakei, die sich von 1977 bis 1989 für die Verwirklichung der Bürger- und Menschenrechte in ihrem Land einsetzte. Gegen deren Verletzung protestierten die Unterstützer und Anhänger der Charta in einer ersten Erklärung 1977 und vielen weiteren Dokumenten immer wieder.
Motiviert wurde die Gruppe auch durch das gemeinsame Bekenntnis der Unterzeichnerstaaten der KSZE-Schlussakte von Helsinki aus dem Jahre 1975, die ausdrücklich auch die Verwirklichung von Menschen- und bürgerlichen Grundrechten einschloss. Die Aktivitäten der Gruppe fanden im Westen und teilweise auch im eigenen Land schnell große Aufmerksamkeit und Unterstützung, was sich auch am Rande einiger KSZE-Nachfolgekonferenz bemerkbar machte. So ist das Wirken der Charta auch ein Beispiel dafür, welch positive Auswirkungen internationale Abkommen für die Entwicklung der Menschenrechte haben können.

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Hannah Arendt – die Freiheit des Handelns

* 14.10.1906 Minden bei Hannover
† 04.12.1975 New York

Berühmt geworden ist HANNAH ARENDT durch ihr politisches Hauptwerk über den Totalitarismus und die Berichterstattung über den Jerusalemer Eichmann-Prozess. Als deutsche Jüdin musste sie – 1933 kurzzeitig von der Gestapo verhaftet – aus Deutschland fliehen und engagierte sich, erst in Paris, dann in New York, in mehreren jüdischen Hilfs- und Kulturorganisationen. In ihrer politischen Theorie setzte sie sich vehement für eine pluralistische Gesellschaft ein, die vom freien, gemeinschaftlichen Handeln der Bürger geprägt ist.

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Grundtypen von Herrschaftsformen

Die in der Gegenwart bestehenden Herrschaftsformen können nach zwei Grundtypen unterschieden werden:

  • konstitutionelle Demokratie (demokratischer Verfassungsstaat) und
  • Autokratie/Diktatur (Einzelherrschaft).

Diese Unterscheidung erfolgt anhand bestimmter Unterscheidungskriterien, zumeist historisch-empirisch nach den Strukturen der Institutionen, Verfahren und Normen (Strukturtypologie).
Die so genannte Herrschaftsmessung erfasst in verschiedenen internationalen Projekten die Veränderungen, die sich im Leistungsprofil der Herrschaftsformen nach Ländern und Jahren vollziehen.

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Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

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Menschenrechtsorganisationen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in fast allen Regionen der Welt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen gebildet. Ihre Mitglieder engagieren sich für die Menschenrechte – weltweit oder in bestimmten Gebieten –, indem sie Verstöße gegen diese Rechte dokumentieren und der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie organisieren Kampagnen wie Petitionen und Unterschriftenaktionen, Patenschaften für Opfer, Boykott-Aufrufe. Und sie fordern Regierungen und internationale Organisationen dazu auf, die Zusammenarbeit mit menschenrechtswidrigen Regimen einzustellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Vereinigungen handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die hauptsächlich von Spenden und dem Engagement ihrer Mitglieder leben.

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Internationale Migrationsregime

Unter Globalisierungsbedingungen sind Migrationsbewegungen kaum noch steuerbar. Sowohl die Akteure als auch die Ursachen und die Dynamik dieses Prozesses entziehen sich dem unmittelbaren staatlichen Einfluss. Deshalb bieten nur international konzipierte Strategien Aussicht auf Beherrschbarkeit. Die gegenwärtigen institutionellen Mechanismen reichen nicht aus, um die migrationspolitischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des UN-Systems zu koordinieren. Notwendig ist ein neues internationales Migrationsregime, das auf drei Säulen ruht:

  • einer politischen Absichtserklärung,
  • einer Rahmenvereinbarung und
  • einem einheitlichen Institutionsgefüge.

Zu dem derzeitigen Institutionsgefüge, das sich mit Migration befasst, gehört auch die 1951 gegründete IOM (International Organization for Migration). Deren Politik ist jedoch umstritten.

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Wissenstest, Globalisierung

Hier kannst du dich selbst testen. So kannst du dich gezielt auf Prüfungen und Klausuren vorbereiten oder deine Lernerfolge kontrollieren.

Multiple-Choice-Test zum Thema "Globalisierung und Global Governance".

Viel Spaß beim Beantworten der Fragen!

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