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Stabilitätsgesetz: „Magisches Viereck“

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft – kurz Stabilitätsgesetz (StWG) – sind wichtige wirtschaftspolitische Ziele und die dazu notwendigen Instrumente vorgegeben: Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese vier Ziele werden auch als Magisches Viereck bezeichnet. Bund und Länder haben auf gesamtgesellschaftliches Gleichgewicht zu achten, d. h. sie sollen sich antizyklisch verhalten. Die einzelnen Ziele sind durch die wechselseitige Abhängigkeit nicht gleichzeitig und vollständig erreichbar (z. B. Wirtschaftswachstum und Preisstabilität). Es existiert ein wirtschaftspolitischer Zielkonflikt. Aufgabe und Schwierigkeit der Politik besteht darin, diese Konflikte zu akzeptieren und sie auf Zeit zu lösen.

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Definition und Zweck von Kennzahlen

Kennzahlen sind Maßstabwerte für den innerbetrieblichen, zwischenbetrieblichen oder volkswirtschaftlichen Vergleich. Sie setzen in einem leicht fassbaren Zahlenausdruck verschiedene Größen in ein sinnvolles Verhältnis zueinander. Kennzahlen dienen somit der übersichtlicheren Darstellung und einfacheren Interpretation betriebswirtschaftlicher und volkswirtschaftlicher Sachverhalte.

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Vollbeschäftigung

Vollbeschäftigung beinhaltet aus volkswirtschaftlicher Sicht die Auslastung aller Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden). Im engeren Sinne bezieht sich die Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit. Für das Ziel der Vollbeschäftigung wird als Indikator die Höhe der Arbeitslosenquote herangezogen. Bei einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote von 1–2 % kann von Vollbeschäftigung gesprochen werden.

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Armuts- und Reichtumsberichterstattung

Der Deutsche Bundestag erteilte am 27. Januar 2000 der Bundesregierung den Auftrag, über die soziale Lage in Deutschland (insbesondere über Armut und Reichtum in der Gesellschaft) regelmäßig zu informieren. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden) fertigt die Bundesregierung seitdem auf der Basis statistischer Daten „Armuts- und Reichtumsberichte“ an, die der Öffentlichkeit ein differenziertes Bild über die soziale Lage in Deutschland vermitteln und eine Bestandsaufnahme und Analyse der Strukturen von Armut und Reichtum bieten sollen. Zudem wird dargestellt, welche politischen Maßnahmen die Bundesregierung geplant und bereits durchgeführt hat, um Armut zu bekämpfen sowie Polarisierungen zwischen Arm und Reich zu vermindern.

  • Der 1. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung 2001 erfasste die Situation bis 1998,
  • 2005 folgte der 2. Armuts- und Reichtumsbericht, basierend auf Daten bis 2002/2003).
  • 2008 erschien der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

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