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Kooperativer Föderalismus

Föderalismus verbindet Vielheit zur Einheit. Er bezeichnet die freie Einigung von grundsätzlich gleichberechtigten Teilstaaten, in einem bundesmäßigen Zusammenschluss zusammenzuwirken.

In Deutschland ist dies kein loser Staatenbund (Konföderation), sondern ein Bundesstaat (Föderation). In ihm ist ein gewisses Maß an Übereinstimmung sowohl der Länder untereinander als auch der Länder mit dem Bund notwendig. Dazu tragen die weitgehend bundeseinheitlichen Regelungen des Rechts, des Wirtschafts- und Finanzsystems sowie des Öffentlichen Dienstes erheblich bei. Der deutsche Bundesstaat ist kooperativ angelegt.

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