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Gewerkschaft

Gewerkschaften sind unabhängige Verbände von lohn- und gehaltsabhängigen Arbeitnehmern, die sich zur Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen sowohl im Betrieb als auch allgemein in Wirtschaft und Politik zusammengeschlossen haben. Sie gelten als die ursprüngliche Form der Arbeiterbewegung und sind bis heute feste Institutionen geblieben.

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Lohnformen

Der Arbeitnehmer bietet dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung gegen Entgelt an. Allgemein wird dieses Entgelt als Lohn/Gehalt bezeichnet.

Die Entgeltzahlungspflicht ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Im Gegenzug dazu hat der Arbeitnehmer die vereinbarte, zugesagte Leistung zu erbringen.
Lohn ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Im Sozialversicherungsrecht spricht man vom Entgelt.

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Betriebliche Mitbestimmung

Mitbestimmung ist das Recht der Arbeitnehmer, innerhalb der Unternehmen und Betriebe an Entscheidungen, die sie betreffen, beratend und mitentscheidend teilzunehmen. Sie ist eine Grundlage der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung und wird in größeren Unternehmen durch die Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat oder in Betrieben durch Mitarbeitervertreter wahrgenommen. In Unternehmen wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch ihre Beteiligung im Aufsichtsrat gewährleistet. Es gibt verschiedene Regelungen der Unternehmensmitbestimmung, was mit unterschiedlichen Unternehmensgrößen und Gesetzesgrundlagen zusammenhängt.

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Vollbeschäftigung

Vollbeschäftigung beinhaltet aus volkswirtschaftlicher Sicht die Auslastung aller Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden). Im engeren Sinne bezieht sich die Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit. Für das Ziel der Vollbeschäftigung wird als Indikator die Höhe der Arbeitslosenquote herangezogen. Bei einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote von 1–2 % kann von Vollbeschäftigung gesprochen werden.

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Arbeitslosigkeit und ihre sozialen Folgen

Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1). Langzeitarbeitslose sind seit mindestens einem Jahr arbeitslos und können mit einem Sonderprogramm der Bundesregierung gefördert werden.
Der Arbeitsmarkt ist ein Teil der Gesellschaft und kann deshalb nicht isoliert von dieser betrachtet werden. Von einem gesellschaftlichen sozialen Wandel geht immer auch ein bestimmter Druck auf den Arbeitsmarkt aus.
Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit sind u. a.:

  • Rezession,
  • Strukturwandel,
  • Lohnstarrheit,
  • Rationalisierung,
  • mangelnde Mobilität,
  • mangelnde Qualifizierung.

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