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Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

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Vollbeschäftigung

Vollbeschäftigung beinhaltet aus volkswirtschaftlicher Sicht die Auslastung aller Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden). Im engeren Sinne bezieht sich die Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit. Für das Ziel der Vollbeschäftigung wird als Indikator die Höhe der Arbeitslosenquote herangezogen. Bei einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote von 1–2 % kann von Vollbeschäftigung gesprochen werden.

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Gleichstellung von Mann und Frau

Die heutigen Rechte der Frauen sind Ergebnis eines jahrhundertelangen Emanzipationsprozesses – zum einen als weibliche Befreiung aus traditionellen Rollenmustern, Lebensweisen und vorurteilsbeladenen Klischeevorstellungen und zum anderen als Kampf gegen die Vormachtstellung des Mannes und die Unterdrückung der Frau in Gesellschaft und Staat. Frauen wurden z. B. erst 1909 in ganz Deutschland zum Studium zugelassen – 2006 waren in der Europäischen Union 59 % der Hochschulabsolventen Frauen. In Deutschland und anderen entwickelten Industriestaaten haben sich die Rolle, das Selbstverständnis und die Lebenssituation von Frauen im 20. Jh. grundlegend gewandelt.
In der Bundesrepublik ist die Gleichberechtigung der Geschlechter als gesellschaftliches Grundprinzip verfassungsrechtlich verankert. In der Familie ist die gleichberechtigte, partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben noch nicht erreicht, nach wie vor dominiert die Zuständigkeit der Frau für Haushalt und Kindererziehung.

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